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Beenden der Dienstzeit als SAZ

Begonnen von Pioneer92, 23. März 2012, 20:00:15

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KlausP

ZitatWas genau hat das jetzt für mich zu bedeuten? Habe ich ein Widerrufrecht oder nicht? Ich stelle die Frage einfach, weil ich mir durch diese Mitteilung eigentlich sicher gegangen bin das ich diese "Probezeit" von 6 Monaten habe.

Das Schreiben, welches Sie gefunden haben, ist Ihre erste stufenweise Dienstzeitfestsetzung. Diese 6 Monate behält sich der Dienstherr als "Probezeit" vor, unabhängig davon, ob Sie sich mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit verpflichtet haben. Sie müssen nach Ihrer Verpflichtungserklärung suchen, nur daran kann man das erkennen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen