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Gibt es noch mehr als WehrSold und Wehrdienstzuschlag?

Begonnen von ironchris, 22. März 2012, 21:18:49

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ironchris

Hallo, ich bin ja FWD23 und man bekommt ja Wehrsold und den Wehrdienstzuschlag ich wohne zu Hause.
Ich bin nach der AGA Heimschläfer.

Wollte jetzt mal wissen ob man noch außer dem Weihnachtsgeld und dem Entlassungsgeld noch mehr bekommen kann?
Habe bei Wikipedia was von einem Mobilitäszuschlag gesehen von 50 cent pro km, und was gibt es noch so?

Ich müsste ja dadurch das ich nach der AGA Heimschläfer bin ja auch mehr Geld haben oder? Hätte gerne dazu ein Rechenbeispiel, danke :D

MfG

KlausP

ZitatHabe bei Wikipedia was von einem Mobilitäszuschlag gesehen von 50 cent pro km, und was gibt es noch so?

Den gab es für GWDL.

ZitatIch müsste ja dadurch das ich nach der AGA Heimschläfer bin ja auch mehr Geld haben oder?

Nein, warum? Das Einzige, was Sie außer den von Ihnen genannten Wehsold-Bestandteilen bekommen, ist das Verpflegungsgeld für die Tage (oder die Teilmahlzeiten), an denen Ihnen keine kostenlose Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt werden kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ironchris

ah also quasi weil ich Heimschläfer bin und dann nicht das Abendessen in Anspruch nehmen werde, werde ich diesen Tagesbeitrag bekommen wie viel wären das dann ?

KlausP

Nein, wenn Ihnen nur Früstück und Abendessen nicht dienstlich bereitgestellt werden können, erhalten Sie den Wertansatz der jeweiligen Teilmahlzeit erstattet. Wie hoch der jetzt ist, weiss ich nicht, müsste aber in den Tiefen des Forums zu finden sein. Wenn Sie einen ganzen Tag (z.B. an Wochenenden oder im Urlaub) keine Gemeinschaftsverpflegung erhaltenn können, erhalten Sie den doppelten Wertansatz einer Tagesverpflegung, das dürften so 10 bis 11 € sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ironchris

ah okay also ich muss mindestens 2 Mahlzeiten nicht in anspruch nehmen damit ich geld bekomme, wenn ich aber 2 in anspruch bekomme krieg ich kein geld.. gut verstanden ;)

KlausP

Drücke ich mich so missverständlich aus?

Für jede einzelne Teilmahlzeit erhalten Sie den einfachen Wertansatz dieser Mahlzeit als Verpflegungsgeld ausgezahlt. Für jeden kompletten Tag, an dem Ihnen keine Verpflegung bereitgestellt werden kann, erhalten Sie den doppelten Wertansatz als Verpflegungsgeld ausgezahlt. Ich kenne die aktuellen Sätze allerdings nicht und deshalb kann ich auch keine Zahlen nennen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ironchris

aso falsch verstanden, weil

ZitatNein, wenn Ihnen nur Früstück und Abendessen nicht dienstlich bereitgestellt werden können

ich dachte sie hätten 2 Mahlzeiten gemeint weil sie das Frühstück und das Abendessen aufgezählt haben, abe rjetzt habe ich es ja jetzt verstanden habe es nur falsch verstanden.

Schamane

Noch einmal der Verpflegungssatz welcher wohl auch schon lange nicht mehr angepasst wurde:
Früh: 1,10 €
Mittag: 1,35 €
Abend: 1,15 €
also erhält der Heimschläfer maximal 2,25 € und wenn er vollständig wegen EU usw. nicht da ist
7,20 €.

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