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In der Kaserne wohnen?

Begonnen von EnergieSoldat, 17. April 2013, 20:19:22

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EnergieSoldat

Hallo,

ist es möglich als FWDL in der Kaserne zu wohnen?

Kostet eine Stube etwas?
Wie viel Stubenpartner besitzt man da so durchschnittlich?


KlausP

Zitat von: EnergieSoldat am 17. April 2013, 20:19:22
Hallo,

ist es möglich als FWDL in der Kaserne zu wohnen?

Nicht nur möglich, Sie sind als FWDL sogar verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft. Von dieser verpflichtung können Sie nur auf Antrag unter bestimmrten Voraussetzungen befreit werden.

ZitatKostet eine Stube etwas?

Für FWDL nicht.

ZitatWie viel Stubenpartner besitzt man da so durchschnittlich?


Unterschiedlich, je nach den Bedingungen in der jeweiligen Einheit ist zwischen einem und neun so ziemlich alles möglich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

EnergieSoldat

Supi  8)

Sind die Regeln da streng (nach der AGA)?

Also kann man sich die ein wenig einrichten mit seinen Stubenkameraden?
Zum Beispiel einen Kühlschrank reinstellen oder ähnliches.

Wie sieht das aus, wenn man SaZ ist?

KlausP

ZitatAlso kann man sich die ein wenig einrichten mit seinen Stubenkameraden?
Zum Beispiel einen Kühlschrank reinstellen oder ähnliches.

Das hängt davon ab, was in der Einheit durch en Disziplinarvorgesetzten gestattet wird.

ZitatWie sieht das aus, wenn man SaZ ist?

In der Mannschaftslaufbahn? Nicht wesentlich anders.

Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft besteht für ledige Solfaten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gegen Entrichtung einer Unterkunftspauschale (Höhe usw. weiss ich nicht mehr, steht aber irgendwo im Forum), danach kann auf Antrag eine kostenpflichtige Unterkubft bereitgestellt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

747er

Zu welchen Konditionen geht das? Ich wohne aktuell 100km von meiner geplanten Stammeinheit weg, und würde mich nach Dienstantritt dort gerne in Ruhe nach einer neuen Bleibe umsehen. Und so lang halt zeitweise gerne in der Kaserne wohnen, damit ich nicht jeden Tag heimfahren muss.

KlausP

Der Thread ist fast 6 Jahre alt. Inzwischen haben sich einige Regelungen bezüglich Zusage/Nichtzusage der UKV und TG-Berechtigung geändert. Sie sollten also das Forum nochmal dazu durchforsten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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