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Ist die BW als Privatkasse oder gesetzliche Krankenkasse anzusehen?

Begonnen von ente94, 14. Oktober 2015, 18:21:54

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MMG-2.0

@Ulli76:

Nach welchen Kriterien werden eigentlich Ärzte bei der Überweisung ausgewählt?
Gibt es ähnliches wie Rahmenverträge mit Arztpraxen (ähnlich wie bei der Instandsetzung von Kfz mit Vertragswerkstätten)?

Andi

Zitat von: MMG-2.0 am 15. Oktober 2015, 11:18:00
Nach welchen Kriterien werden eigentlich Ärzte bei der Überweisung ausgewählt?

Die wählt bei Therapie/Facharzt ausschließlich der Soldat. Meines Wissens ist nur bei Krankenhauseinweisungen die Wahl durch den Truppenarzt möglich (wenn es da überhaupt eine gibt).

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

Zitat von: turbotyp am 15. Oktober 2015, 09:53:24
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Oktober 2015, 09:24:15
[...]
Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes.
[...]
Nö. Die sog. Fallpauschale (Diagnosis Related Groups) sind bundesweit durch das Bundesministeriums für Gesundheit verbindlich für jeden "Kassenarzt" festgeschrieben.
Kassenärzte haben jedes Quartal ein Budget zur Verfügung, welches nach dem bisherigen Patientenaufkommen (+Krankheitsbild) geschätzt wird. Alles was er darübehinaus behandelt, darf er nicht abrechnen.

Hier hab ich etwas paiachalisiert, bei den 0815 Fällen geb ich dir absolut recht. Bei den DRG muss aber fein unterschieden werden zwischen z.B. Klinik und niedergelassenem Facharzt. Bei der ambulaten Weiterbehandlung nach stationärem Aufenthalt wird sehr wohl individuell abgerechnet. Zumindest ist dies bei meiner Frau so.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

Offtopic:

Da bei niedergelassenen Ärzten die Abrechnung zwischen GKV und den kassenärztlichen Vereinigungen (auf "Landesebene") verhandelt wird, ist es nicht einheitlich und sehr komplex.

Zitatman wirklich ins Detail geht, wird es komplex

Die Frage wurde beantwortet:

- Ein Soldat mit Überweisungsschein zu "Zivil" ist KEIN Privatpatient, aber auch kein Kassenpatient.
- Je nach "Aufstellung / Ausrichtung" der Praxis kann dieser Soldat aber "beliebter" sein als ein Kassenpatient.

ulli76

@Andi: Nein, es ist vorgesehen, dass der Truppenarzt den Arzt auswählt.
Aber in der Praxis sieht das so aus, dass der Soldat gefragt wird, ob er einen Arzt hat zu dem er möchte und ansonsten ist es meist einer am Standort der zeitnah einen Termin frei hat.

Es gibt auch Ärzte mit Rahmenvertrag, aber das ist eine komplett andere Baustelle und hat mit der truppenärztlichen Versorgung an Standorten mit massivem Truppenarztmangel zu tun.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MP-Bw-SKB

Guten Tag,

als aktiver Soldat sind Sie in der "Freien Heilfürsorge", diese ist weder als Private noch als eine Gesetzliche
Krankenversicherung zu betrachten. Sollten Sie bei Zivilen Ärzten in Behandlung gehen, stellen diese Rechnungen
direkt an die Heilfürsorge ihres zuständigen Truppenarztes. Berechnet werden diese in der Regel nach den Standartsätzen
der GOÄ (z.B. 2 Facher Steigerungssatz).

Hierzu gibt es ein Merkblatt "Kostenübernahme" was Ihnen und den Zivilen Arzt einen Durchblick verschafft, falls dieser bisweilen
keine Erfahrungen mit der Behandlung von Soldaten hat.

dunstig

Zitatals aktiver Soldat sind Sie in der "Freien Heilfürsorge"
Und schon die erste Aussage ist völlig falsch. Als Soldat hat man Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, was ein erheblicher Unterschied zur freien Heilfürsorge ist.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Seit wann haben Soldaten "freie Heilfürsorge"? Auch wenn man das endlos wiederholt wird es nicht richtiger. Sie sollten sich mal mit den Unterschieden zwischen "unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung" bei Soldaten und "freier Heilfürsorge" bei Beamten beschäftigen, bevor Sie sowas absondern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: MP-Bw-SKB am 21. Oktober 2015, 00:08:38Sollten Sie bei Zivilen Ärzten in Behandlung gehen, stellen diese Rechnungen
direkt an die Heilfürsorge ihres zuständigen Truppenarztes. Berechnet werden diese in der Regel nach den Standartsätzen
der GOÄ (z.B. 2 Facher Steigerungssatz).

Nachdem man Ihnen zumersten Teil Ihres Postings schon erklärt hat, dass es zwischen UTV und freier Heilfürsorge kleine aber feine Unterschiede gibt und die Bundeswehr eben UTV hat und keine freie Heilfürsorge, nehme ich jetzt den zweiten Teil des Mülls auseinander, den Sie hier zum Besten geben ;) :

1. Die Rechnung für die Bemühungen des Arztes wird nicht an die Heilfürsorge des lokalen Truppenarztes gestellt, sondern an das

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Referat I 2.3.5 -
Prötzeler Chaussee 25
15344 Straussberg

2. Dort wird unterschieden in Fragestellungen, die nach einer Fallpauschale abgerechnet werden, ähnlich denen der GKV, und nach Fällen, die nach GOÄ abgerechnet werden. Letztere werden allerdings nicht gesteigert, sondern nach dem einfachen Satz der GOÄ berechnet! Üblich ist im Zivilen, Privatpatienten im Regelfalle mit dem 2,3-fachen Satz der GOÄ abzurechnen, in begründeten Sonderfällen auch bis zum 3,5-fachen Satz!

Somit ist das einzig richtige in Ihrem Posting der Verweis auf das Merkblatt, das tatsächlich existiert ;D !

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