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Bundeswehr Standart-Messer?

Begonnen von Sahit, 22. Mai 2012, 17:20:30

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KlausP

ZitatNaja wofür hat man auch ein G36 wenn nen Bär kommt.

Ist schon wieder so'n "Problembär" in Deutschland unterwegs?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatOfftopic on:
Selbst wenn du das mit scharfer Munition geladen hättest, würd dir das nur wenig nützen. Mal gesehen wie weit ein Hirsch noch rennen kann wenn der von einer 9,3x74er Patrone  im Blatt getroffen wurde?
Ein Bär ist da noch ne Nummer schwerer und die Kleinkalibermunition mit VM Geschoss würde den mit Sicherheit nicht stoppen. Vermutlich würd er ein-zwei Stunden nach seiner Mahlzeit einfach verbluten.
Offtopic off.

Jägerlatein - liegt das Wild im Feuer ist es sofort tot.

Für Rehwild "reicht" nach Jagdrecht ein Geschoß mit 1000 Joule - und einen Bären mit 5,56 zu bekämpfen ist sicherlich nicht waidgerecht - aber mit Doppelkern bzw. "Greentip" wird der Bär auch sicher bei entsprechender Trefferlage getötet.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Sahit

#18
Leute nehmt das doch mal nicht so ernst. Ich hab wohl /Ironie on /Ironie off vergessen  ;D beim Bär
Zudem ist das Thema ja auch schon abgeharkt und werde das erstmal bleiben lassen zumal ich mir dabei auch ne menge Geld spar.

wegen Führverbot:
Zitat
Absatz 1 gilt nicht: für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

ZitatSeit dem 01.04.2008 ist das Führen von bestimmten Messern nicht mehr überall zugelassen.

Grade in Großstädten ist das Führen (tragen) von Hieb- und Stoßwaffen und bestimmten Messertypen laut § 42a WaffG verboten. Dies gilt für die folgenden Messertypen:

- Messer mit feststehender Klinge mit einer Länge ab 12 cm
- Einhandmesser

Der Besitz ist nicht verboten!

Auch wenn ein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers vorliegt ist dies erlaubt. Zum Beispiel wenn Sie das Messer für das Ausführen Ihres Berufs, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem anderen allgemein anerkannten Zweck benötigen. Auch in der Freizeit ist das Führen erlaubt. Zum Beispiel bei den folgenden Aktivitäten: Wandern, Pfadfindern, Campen, Angeln, Jagen und Picknicken.

Das Gesetz soll nur Risikozielgruppen einschränken. Hiernei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, aber nicht um Straftaten.

Sollten Sie Fragen dazu haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir helfen Ihnen weiter.

Somit sollte das als Soldat eher nicht das Problem sein. Außerdem darf man ja das KM2000 auch tragen zu mindestens wenn man es gestellt bekommt.

miguhamburg1

Aber, werter Vorposter, nach Dienst, also in Ihrer Freizeit, dient so ein Messer eben nicht der Ausübung Ihres Berufes.

Und wenn es der Dienstherr aufgrund eines wann auch immer zu besetzenden Dienstposten für notwendig erachtet, wird er Sie mit dem dann eingeführten Kampfmessermodell ausstatten.

Seien Sie sicher, während der gesamten Dauer Ihrer Offizierausbildung, einschließlich Studium und der anschließenden truppengattungsspezifischen Lehrgänge werden Sie definitiv kein Kampfmesser benötigen, und ich empfehle Ihnen auch, kein privat Beschafftes mit sich zu führen.

A-Bomb

Kauf dir einfach ein ordentliches Multitool vorzugsweise von Gerber oder Leathermen. Damit hast du dann eigentlich ausgesorgt. Und gerade im infanteristischen Gebrauch ist so eins nützlich. z.B. um beim Einrichten eines Gefechtsstandes die Kabel des FF OB/ZB (Feldtelefon) ordentlich zu kürzen und in die Bananenstecker reinzumachen. Da war ich echt froh mir ein privates Multitool angeschafft zu haben.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Sahit

#21
Wie ich oben bereits geschrieben hab ist das Thema "Kampfmesser"/"Überlebensmesser" schon seit Seite 1 vom Tisch. Das Thema kann also geschlossen werden.  Ich werde mir also keins kaufen zumal ich mittlerweile denk das nen Multi-Tool für mich wesentlich besser ist da es mehr kann aber auch hier werde ich erstmal abwarten und später Entscheiden ob ich eins gebrauchen kann oder ob das unnötig ist. Außerdem hab ich auch nie geschrieben das ich dass Messer Privat (in der Freizeit) tragen will wofür auch. Das von mir gepostet zum Führverbot sollte sich lediglich darauf beziehen dass man ein solches Messer rein Rechtlich (wenn der Dienstherr nichts dagegen hat) meiner Ansicht nach tragen darf.   

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