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Weiterverpflichtungsprämie SaZ

Begonnen von Rene9696, 02. Juni 2012, 13:14:46

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Rene9696

Grüß Gott,

habe da mal ne Frage...Und zwar wurde ich am 01.01.2011 zur AGA eingezogen als GWDL 6...hab mich dann im Mai dazu entschieden FWDL 19 zu werden...hab dafür eine Prämie von 1300€ bekommen...nun bin ich zum 01.06.12 Saz 4 geworden...steht mir dann trotzdem noch eine weiterverpflichtungsprämie zu? Danke schon mal im vorraus!

Ralf

Zitat§85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
Das heißt, du bekommst erst die "SaZ-Prämie", wenn deine 19 Monate, für du nach §8i schon etwas bekommen hast, rum sind. Also erst ab 01.08. d.J. für den Rest, also 29 Monate, wenn ich mich auf die Schnelle nicht verrechnet hab.
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