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Entlassung

Begonnen von mama2011, 27. Juni 2012, 09:10:03

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justice005

ZitatZumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

So ein unqualifizierter Schwachsinn.

Erstens: Elternzeit ist nicht davon abhängig, ob sie objektiv notwendig ist. Es ist eine freie Entscheidung, ob man Elternzeit nehmen möchte oder nicht. Die Voraussetzungen beschränken sich im Wesentlichen nur auf das Alter des Kindes und darauf, dass man das Kind auch tatsächlich betreut, also mit ihm im selben Haushalt lebt.

Zweitens: Eine Nebentätigkeit ist bis zu 30 Stunden die Woche erlaubt. Ich vermute, genau wegen dieser Höchstgrenze hat die Fragestellerin auch die Absicht, entsprechend zu arbeiten.

Für die Fragestellerin, für die eine heimatnahe Versetzung nicht in Frage kommt, ist das genau die richtige Lösung.




justice005


StOPfr

Zitat von: justice005 am 29. Juni 2012, 15:29:36
ZitatZumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

So ein unqualifizierter Schwachsinn.

Ich weiß, wer austeilt muss auch einstecken, aber: Es muss ja nicht jeder mitmachen!
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miguhamburg1

Hakten wir einmal emotionslos fest:

Unsere Fragenstellerin ist mit 17 Jahren Soldatin geworden, hat eine ZAW gemacht und arbeitet seit einiger Zeit als Soldatin in einem Beruf, mit dem man auch im zivilen Arbeitsmarkt schnell fündig wird. Sie wohnt mit ihrem Mann irgendwo im Raum Frankfurt (Main?). Ihr Mann geht auch einem Beruf nach, allerdings ist das Einkommen nicht so hoch, als dass es für das Auskommen der Familie reichte. Seitdem unsere Fragenstellerin ein Kind hat, stört sie die Wochenendpendelei über rund 300 km einfache Strecke. Ein an die SDBw gestellter Versetzungsantrag war erfolglos. Sie hat die Tätigkeit als Soldatin nicht mehr in der oberen Priorität und will "sich selbst verwirklichen" (was immer sie damit meint. Fakt ist auch, dass sie zu der Anmerkung, dass sie mit ihrer Familie im IUmkreis des Standortes wohnen und ihr Mann dort seinem Beruf nachgehen könne, bisher nichts gesagt.

Halten wir weiter emotionslos fest, dass sie weder einen Anspruch auf heimatnahe Verwendung (wir wissen ja weder ihre Verwendung, noch ob ihr gegenwärtiger Standort die nächstgelegene Möglichkeit für ihre Verwendung ist), noch auf eine Dienstzeitverkürzung hat. Halten wir damit weiter fest, dass der Dienstherr ein Interesse daran haben oder so kulant sein müsste, ihre Dienstzeit zu verkürzen. Über die ggf. zu erwartenden Nachteile dieses Weges ist sie hier hinreichend aufgeklärt worden.

Ich neige ja dazu, Reisenden (im Gesit) keine Steine in den Weg zu legen und sie ggf. mit Rückzahlungsverpflichtung und Rücksz´tufung von BFD-Ansprüchen zu entlassen. Allerdings sollten wir ehrlicherweise unserer Fragenstellerin anraten, sich als Plan B damit zu arrangieren, dass auch der DZV nicht entsprochen wird und sie somit Soldatin bleiben wird.

Aurignacien

Zitatwie gedankenlos sie stur dem Land dienen ohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.

Öhm ja. Erstens diene ich nicht (mehr) und zweitens habe ich mich selbst verwirklicht, auch ohne meine Dienstzeit verkürzt zu haben.

Zitates ist teilweise unglaublich, was für eine Anspruchshaltung sich daraus entwickelt hat.

Das sehe ich genauso, ulli76!
Neanderthals had bigger brains than us.

F_K

ZitatIch weiß, wer austeilt muss auch einstecken, aber: Es muss ja nicht jeder mitmachen!

Uli hat es doch deutlich freundlicher als Justice angesprochen.

Nichtsdestsotrotz - der Sachverhalt war von mir falsch dargestellt worden und ist berichtigt worden (Schuldigung - danke dafür) - ich hatte das mit Freistellung aus familienpolitischen Gründen verwechselt - dass gibt es aber wohl nur bei Beamten auf Lebenszeit.

justice005

Dann entschuldige ich mich auch für meine zu harte Ausdrucksweise. Ich wollte niemandem auf den Schlips treten. Sorry.

Ich bin immer ein wenig empfindlich, wenn Leute, die private Probleme haben, nur entgegengeblafft wird, sie sollen "treu dienen" und sie seien selber schuld, weil sie sich ja verpflichtet hätten... Während einer Verpflichtungszeit können sich Dinge ergeben, die eben nicht von Anfang an klar waren. Und wer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach Lösungen sucht, er hat es nicht von vorne herein verdient, angeblafft zu werden. Das tun aber leider auch Vorgesetzte im Truppenalltag immer wieder. Diese Vorgesetzte vergessen dann ganz offensichtlich Ihre Fürsorgepflicht gemäß § 10 III SG und Ihre Kameradschaftspflicht nach § 12 SG, woraus sich berechtigterweise die Frage ergibt, wer denn eigentlich derjenige ist, der nicht treu dient.

Ich wollte das aber nicht an den übrigen Forumsteilnehmer auslassen.


wolverine

Ich finde auch nicht, dass das hier stattgefunden hat. Es wurde und wird ein offenes Wort gesprochen und immer allen nach dem Mund reden hilft auch nicht wirklich weiter. Aber ein Verdacht, dass gerne alle Annehmlichkeiten ausgeschöpft wurden und jetzt eben nur noch der "Anspruch" gesucht und durchgesetzt werden soll (selbst wenn dieser nicht besteht), bleibt schon. Und dann darf man das auch formulieren.
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schlammtreiber

Ich find das ein Stück weit schön und auch herzlich, wie sich alle hier verstehen und gemeinsam die unschönen gesagten Worte verarbeiten.

Das Pony siegt!

[gelöscht durch Administrator]
Semper Communis
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