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Saz 3 - Ansprüche

Begonnen von Heidjer, 18. Juni 2012, 19:03:45

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Heidjer

Guten Abend,
da ich von 3 verschiedenen Vorgesetzten 3 verschiedene Antworten erhalten habe, hoffe ich, hier vielleicht fachkundige Antwort zu erhalten.

Folgendes Szenario: Bei meiner Verpflichtung als SaZ habe ich zunächst für 3 Jahre unterschrieben. Eingeplant war ich als Offizieranwärter mit Studium an der Bundeswehruni in Hamburg. Nun habe ich meinen Studiengang endültig nicht bestanden und werde für mein letztes Jahr als Fähnrich in eine Stabstätigkeit in eine andere Einheit versetzt.
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich irgendwelchen BFD-Anspruch? Mein TE-Führer verneinte dies, da mir erst ab SaZ 4 BFD-Maßnahmen zustünden. Ist das korrekt? Ein BFD-Anspruchsrechner im Netz gibt nämlich aus, dass mir als SaZ 3 BFD-Maßnahmen bis zu einer Höhe von 1380€ zustünden?!

Bekomme ich Übergangsgebührnisse/Übergangsbeihilfe? Hier fand ich im Netz die Info, dass ich das 2fache der letzten Dienstbezüge als Übergangsbeihilfe gezahlt bekomme.

Werde ich noch zum Oberfähnrich befördert? Hier waren sich meine Vorgesetzten alle nicht einig.

Gerne schaue ich auch selbst nach, wenn mir jemand die entsprechenden Quellen/Vorschriften nennt, in denen ich die Antwort finde.

Vielen Dank!

KlausP

BFD-Ansprüche und Übergangsgebührnisse sind im Soldatenversorgungsgesetz geregelt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen