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Weiterverpflichtungsprämie

Begonnen von Ekkbert, 15. Mai 2011, 16:17:00

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Casteels

#90
Moinsen Community.

Ich habe ebenfalls eine Frage zur Prämie. Als allererstes, ich bin Wiedereinsteller (01.10.2011) SAZ 4 und habe mich seit dem April 2011 über die Verpflichtungsprämie erkundigt.

Mir ist der Tagessatz, die Konsequenzen für eine Widerhandlung und der Zeitraum, zu wann diese Prämie gezahlt wird, bewusst.

Ich habe im vergangenen Monat meine Erklärung erhalten, wo aufgeführt wird, dass ich die 6000€ (Brutto) erhalte und das diese mit der folgenden Gehaltsabrechnung gezahlt werden.

In diesem Monat habe ich die Prämie nicht erhalten, da ich die Erklärung zum 15.04.2012 erhalten habe. Jetzt meine Frage:

Kann ich mit der Prämie zum 01.06.2012 rechnen, oder laufe ich Gefahr, dass diese Prämie in einem anderen Monat gezahlt wird!?


Cast.

Ralf

Meine Glaskugel sagt, dass es wahrscheinlich der nächste Monat werden wird.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

... oder der übernächste. Genaueres sollte der zuständige Bearbeiter bei der WBV sagen können, Telefonnummer steht auf der Besoldungsabrechnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

cybericke

Servus Leute,

kurze Frage:

Die Verpflichtungsprämie bekommt man erst 6 Monate nach Dienstantritt, egal ob man die
Widerrufserklärung (6 Monate zeit zum Überlegen ob die Bw für ein was ist oder nicht) unterschrieben hat oder?

Gruß
Cybericke

KlausP

Ja. Das hat mit der widerruflichen Verpflichtungserklärung nichts zu tun sondern damit, dass die Dienstzeit von SaZ Mannsschaften zu Beginn ihrer Dienstzeit auf zunächst auf 6 Monate festgesetzt wird und erst danach auf die volle Verpflichtungszeit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

cybericke

Und dann zu den aktuellen Lohnsteuermerkmalen oder zu den bei Dienstantritt??

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Zitat von: cybericke am 29. Juni 2012, 14:55:58
Und dann zu den aktuellen Lohnsteuermerkmalen oder zu den bei Dienstantritt??

Zu denen bei Auszahlung geltenden Lohnsteuermerkmalen. Bei der Lohnsteuer gilt das Zuflussprinzip.
Test

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