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Begonnen von grancan, 04. Juli 2012, 00:21:08

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grancan

Nabend,

im meinem Schreiben stehen ein paar Dinge die mich interessieren und ich nicht verstehe.
Vielleicht kann mir jemand wieterhelfen. :)

Bei
1. Unterlagen:

e.) Eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers, aus dem hervorgeht:
1. Dauer des Erholungsurlaubes. der für das gesamte Kalenderjahr zugestanden hätte.
2. Dauer des davon in Anspruche genommenen Erholungsurlaubes.

und bei

2. Polizeiliche Abmeldung
Am bisherigen Wohnsitz bitte noch nicht abmelden.

Warum "Polizeiliche Abmeldung"?

Grüße

Hasso

1. Erklärt sich doch von alleine. Du gehst zum Betrieb wo du gearbeitet hast und sagst es denen so wie es auf dem Bescheid steht fertig ist die Kiste.

miguhamburg1

Weil das Meldewesen gesetzlich geregelt ist, deshalb heißt sie "polizeiliche An-/Abmeldung". Schauen Sie mal in das Meldegesetz bei Google - da steht auch etwas bezüglich der Anmeldung von Soldaten (auf Zeit) und Berufssoldaten.

grancan

Zu 2. Alles klar.

Zu 1.
Das weiß ich auch wie und was ich machen muss ;)

Ich meinte nur warum wollen oder brauchen die das.
Was geschieht denn wenn ich z.b noch gar kein Urlaub bis dahin genommen habe?

So meinte ich das. 

KlausP

ZitatWas geschieht denn wenn ich z.b noch gar kein Urlaub bis dahin genommen habe?

Dann bestätigt Ihnen Ihre Firma das und Ihr Urlaubsanspruch bei der Bundeswehr wird um den bereits gewährten Urlaub nicht gekürzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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