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Kindergeld für SaZ 13?

Begonnen von Lulu, 23. November 2010, 11:45:56

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lino

Aber auch nur bis dieser Leutnant 25 wird. D.h. der Moment in dem er berechtigt ist, schrumpft allmählich zusammen.

ulli76

Ja und wenn schon. Ist ja nicht so dass er darauf angewiesen wäre .Mit den Dienstbezügen Pils den sonstigen Leistungen sagt er wahrlich nicht am Hungertuch.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LuftwaffenSLD

@Aliki: Nur bis zum Beginn der 2. Ausbildung, im konkreten Fall also bis zum Einberufungstag.

KlausP

Zitat von: ulli76 am 07. Juni 2012, 22:33:54
Ja und wenn schon. Ist ja nicht so dass er darauf angewiesen wäre .Mit den Dienstbezügen Pils den sonstigen Leistungen sagt er wahrlich nicht am Hungertuch.

Stimmt, das tägliche Pils sollte man sich ala Leutnant von den Dienstbezügen gerade noch leisten können.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Koschte

Zitat von: LuftwaffenSLD am 08. Juni 2012, 10:52:10
@Aliki: Nur bis zum Beginn der 2. Ausbildung, im konkreten Fall also bis zum Einberufungstag.

Das ist nicht richtig.... eigentlich bis 25, wenn das Studium dann noch läuft. Das ist keine Erwerbstätigkeit sondern Ausbildungsdienstverhältnis.


Kokosnuss

Eine Sache ist mir im Moment nicht ersichtlich!
Bedeutet das jetzt, dass ein OA nur bis zu seinem Leutnant Kindergeld erhält, oder bis er das Studium abgeschlossen hat. Nicht das wir danach nachzahlen müssen  ;).

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