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Trennungsgeld?

Begonnen von ftownchris, 10. Juli 2012, 10:04:07

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KlausP

Zitat von: ftownchris am 10. Juli 2012, 11:06:04
Also ich bin SAZ 5+11 Monate, das heist 125€ pro Monate hochgerechnet auf meine Dienstzeit und das als Einmalzahlung verstehte ich das jetzt richtig!? Meine Ernennungsurkunde bekomme ich laut schreiben zum Dienstantritt...

Die erhält jeder SaZ zu Beginn seiner Dienstzeit. Das hat aber nichts mit der Dienstzeitfestsetzung zu tun. In der Regel wird die Dienstzeit immer erst auf 6 Monate festgesetzt (hat nichts mit der neuen "Probezeit" zu tun, gab es davor auch schon) und dienst dazu, dass der Dienstherr einen ungeeigneten Bewerber noch "aussortieren" kann, indem er die Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festsetz und der Soldat nach 6 Monaten (auch gegen seinen Willen) wieder gehen darf. Bei Wiedereinstellen will ich mich da aber nicht festlegen, weil die ja schon mal mindestens 6 Monate Dienst geleistet haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Zu den Familienheimfahrten: ja als lediger gibt es eine Fahrt und als lediger mit Kind oder verheirateter gibt es 2 Familienheimfahrten.
Die Kostenrechnung sieht so aus: Es wird geprüft ob sich eine Bahncard 25 oder 50 lohnt oder nicht. Dann wird der Preis ermittelt für die Hin und Rückfahrt mit oder ohne Bahncard und dieser Betrag wird ausgezahlt. Genommen wird leider Gottes die billigste Strecke. Würde man diese wirklich per Zug abwickeln wäre man ewig unterwegs und müsste 10 mal um steigen. So ist es bei meiner Berechnung zumindest.
Da ich aber eh per Auto pendel und mir das Geld für die Bahncard 50 auszahlen lassen ist das ganze nicht ganz so tragisch.

ftownchris

ok super dank an euch....und nein das lesen ist nicht so schwer ;)
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

jerad1

Danke Rollo83,

heißt also ich brauch mir garkeine Bahncard 50 kaufen bzw schenken lassen?
Hast Du oder jemand anders eine Ahnung wie sich das verhält wenn ich am 01.04.2013 zur 4monatigen Eignungsübung nach Plön muss aber mein Dienstposten erst 01.10.2014 in Delmenhorst zu besetzen ist.Ich nehme mal an das ich in der zwischenzeit diverse Lehrgänge zum Feldwebel/Bootsmann durchlaufe oder?
Heist das ich könnte dann für diese Zeit Trennungsgeld beantragen? Weil wir erst dann umziehen wollten wenn ich dann in Delmenhorst zur meiner Stammeinheit versetzt werde.
Mal wieder Tausend Dank

jerad1

Achso zu meinen Daten

Wiedereinsteller mit 34 Jahren
1Kind 6Jahre alt
Wohnhaft in Berlin
SaZ14
Einstellung als Mat(Bootsmannanwärter)

Danke

BulleMölders


jerad1

Sorry BulleMölders ,
da ist mir wohl ein a entgangen. : ;D

LwPersFw

Hallo jerad1,

auf Grund des zur Zeit bis 31.12.2014 gültigen sogenannten "Strukturerlasses" zur Umzugskostenvergütung
können Sie zumindest erst mal bis zu diesem Termin Trennungsgeld und Reisebeihilfen erhalten.
Wie die Regelung nach dem 31.12.14 sein wird ... muss abgewartet werden.
Wenn Sie vorher umziehen möchten ... beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben - auf dem Dienstweg
an die Stammdienststelle der Bundeswehr (oder dann das geplante neue Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) -
die Zusage der Umzugskostenvergütung.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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