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Zulagen/Wohung/Entfernung

Begonnen von swx0511, 17. Juli 2012, 20:55:20

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swx0511

Hallo,
bin neu hier und wollte mal eine Frage stellen, hab auch lange gegoogelt aber leider nichts gefunden.
Da dachte ich mir, wende ich mich mal an euch :)

Also ich fang am 01.10 bei der BW an.
Und bin 4 Jahre lang ca 320 KM von zuhause stationiert. (Grundausbildung + Dienst).
Ich bin jetzt 20 Jahre alt.
Habe vor 3 Jahren eine Wohnung von meiner Mutter bekommen die auch bis jetzt die Miete zahlt.
Jetzt konnte ich natürlich nicht den Mietvertrag mitnehmen zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung, da meine Mutter im Mietvertrag steht. Ich würde die Wohnung aber sehr gerne behalten. Ich würde jedes WE nachhause fahren. (Wegen freundin, familie etC.)
Kann ich die Wohnung jetzt auf mich umschreiben lassen? (Mietvertrag)
Würde ich noch etwas dazubekommen wie Trennungsgeld,sprittgeld oder ähnliches?

konnte online leider nichts finden....

Darum bitte ich um eure Hilfe :)
und Danke schonmal!!



habe leider heute meine Wehrdienstberaterin nicht erreichen können aber das würde mich brennend interessieren.

Paramedic

ZitatUnd bin 4 Jahre lang ca 320 KM von zuhause stationiert.

Gibts da was schriftliches? Wer sagt denn, dass du nicht versetzt werden kannst? Da wäre ich nicht so optimistisch ;)

ZitatKann ich die Wohnung jetzt auf mich umschreiben lassen? (Mietvertrag)

Dies sollte theoretisch möglich sein, aber die Wohnung müsste bis zum Dienstantritt schon angegeben werden.

ZitatWürde ich noch etwas dazubekommen wie Trennungsgeld,sprittgeld oder ähnliches?

Du kriegst kein Spritgeld, es ist ja dein Privatvergnügen, wenn du nachhause fährst, aber du kriegst 50% Rückzahlung bei der Bahncard 50 :)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

PIO86

hallo  :)

habe auch noch 2 fragen

mache meine AGA in gera, sind 500km von meiner heimat. bekomme ich denn als zukünftiger SaZ4 auch die tickets um am wochenende nach hause zu fahren vom bund gestellt oder ein teil?

und bevor ich in meine stammeinheit komme, muss ich noch lehrgänge mache für meine verwendung. die unterkunft dort wird mir ja bezahlt, aber wie sieht es mit der hin und rückfahrt aus?

liebe grüße!

KlausP

Zitat von: PIO86 am 18. Juli 2012, 11:36:42
hallo  :)

habe auch noch 2 fragen

mache meine AGA in gera, sind 500km von meiner heimat. bekomme ich denn als zukünftiger SaZ4 auch die tickets um am wochenende nach hause zu fahren vom bund gestellt oder ein teil?

Nein, die Fahrkarte bekommen nur FWDL

Zitatund bevor ich in meine stammeinheit komme, muss ich noch lehrgänge mache für meine verwendung. die unterkunft dort wird mir ja bezahlt, aber wie sieht es mit der hin und rückfahrt aus?

Die Kosten für die Hin- und Rückreisen bei Lehrgängen trägt der Dienstherr, d.h. Sie bekommen dafür eine Fahrkarte ausgehändigt oder eine Fahrkostenerstattung gemäß Bundesreisekostengesetz wenn Sie mit dem eigenen PKW anreisen.

liebe grüße!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


LwPersFw

Hallo swx0511,

wenn Sie monatliche Leistungen wie das Trennungsgeld (täglicher Satz) und Reisebeihilfen (als Lediger 1 im Monat)
erhalten wollen, müssen Sie:

- den Mietvertrag auf sich umschreiben lassen
- diesen vor Dienstantritt dem ZNWG vorlegen
- und das ZNWG darum bitten, dass Ihnen die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird.

Auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt muss dann sinngemäß stehen:

"...wird Ihnen als Ledigen mit eigenem Hausstand gem. § 10 Abs 3 BUKG die UKV nicht zugesagt..."

Sie müssen dann auch darauf achten, dass auf jeder Versetzungsverfügung - z.B. von der AGA in die
Stammeinheit - die UKV nicht zugesagt wird.
(Dies gilt zur Zeit für jede Versetzung bis 31.12.2014 - solange Sie nicht in den Umkreis von 30 km
um Ihren jetzigen Wohnort versetzt werden, oder es sich doch anders überlegen und doch an den
Ort Ihrer Stammeinheit ziehen wollen. Dann müssten Sie die Zusage der UKV beantragen...)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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