Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Befehlsverweigerung

Begonnen von Xrray, 25. September 2012, 21:11:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Xrray

Also wenn man in Niederlande ein Joint konsumiert. Naja ich glaube immer noch das man dann immer noch nicht im Besitz ist kann ja sein das es irgend einem anderen gehört und die Staatsanwaltschaft braucht muss ja den besitz sicher stellen damit die auch die Menge haben. So können sie nur nachweisen das diejenig Person etwas konsumiert hat durch Urin usw. aber zum beweisen vom Besitz müssen sie Betäubungsmittel sicher stellen. Oder lieg ich da falsch?

KlausP

Zitat von: Xrray am 25. September 2012, 22:17:30
Wenn man in den Niederlande ein Joint zieht ist man ja nicht im Besitz und ausserdem finde ich keine Straftat zum konsum.
...

Für eine fristlose Entlassung eines SaZ nach § 55 (5) oder die eines FWDL ist es völlig belanglos, ob er in Holland oder in Deutschland illegale Drogen konsumiert hat. Hier geht es "nur" um einen Verstoß gegen Dienstvorschriften und Befehle.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Xrray

Ist mir bewusst, allerdings verstehe ich nicht nach welchen Paragraphen der jenige Zivilrechtlich verfolgt wird.

ulli76

So- jetzt mal ne blöde Frage: Diskutieren wir hier einfach juristische Feinheiten, oder fährst du als Soldat zum Kiffen nach Holland?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Der Fragesteller ist mir irgendwie suspekt. Ich beantworte auch seine Fragen nicht, solange er nicht mal ausfürhlich schildert, um was es ihm eigentlich geht.


Aber zu einer Anmerkung von Andi kann ich was sagen:

ZitatWie soll das technisch gehen? Also Konsum ohne Besitz? Hält dein Butler immer deinen Joint?

Das hat die Rechtsprechung bereits entschieden. Wer an einem kreisenden Joint zieht, konsumiert nur, ohne zu besitzen und macht sich nicht strafbar.

Aber Achtung, wer die Tüte dann weiterreicht, macht sich dann wegen "Abgebens" von BTM strafbar. Der Konsument müsste also sagen: Sorry, ich muss die Tüte jetzt zu Ende rauchen, sonst mache ich mich strafbar.... :)

Nein, das ist KEIN Witz..... :)

Da ist es beim Bund doch deutlich einfacher.... Da fliegt man auch, wenn man "nur" konsumiert.


KlausP

Meiner Meinung nach brauchen wir hier gar nicht weiter zu diskutieren, dieses Thema gibt es doch nun schon oft genug hier im Forum - mit juristischen Feinheiten bis hin zur Haarspalterei.  Außerdem heisst das Thema "Befehlsverweigerung".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Xrray

Ich nicht es geht um ein Kamaraden der bald ein 90/5er machen soll und jetzt langsam bage hat was ihm so blüht.

"Da ist es beim Bund doch deutlich einfacher.... Da fliegt man auch, wenn man "nur" konsumiert. "
Und wird nicht zivilrechtlich verfolgt?

Danke ihr habt mir sehr geholfen.

ulli76

#22
Achsooo- es geht also um nen "Kameraden"- ist klar.

Um das mal zu übersetzen: Du warst in Holland zum Kiffen und überlegst jetzt, ob du den Befehl zum Drogentest im Rahmen des BA 90/5 zu verweigern.

Ich liebe übrigens folgenden Thread:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39238.0

Da muss ich das Video nicht immer im Netz suchen.

Ansonsten bleibt nur zu sagen: Hoffentlich wird bei deinem 90/5er nen Drogentest durchgeführt. Viel Spass dann noch im Zivilleben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatDanke ihr habt mir sehr geholfen.

Bitte sehr. Ich bezweifle aber, das es dir hilft, denn ganz offensichtlich hast du nichts verstanden.