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Reserveübung, Frage zu Kindergeld und Zahnstatus

Begonnen von OGFabian, 30. Juli 2012, 14:42:38

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Tommie

Ui, er schon wieder :D ! Schamane, wenn ich oben schon aus der ZDv 20/7 zitiere, dass wird die gesuchte Angabe vermutlich in der gleichen ZDv drin stehen und nicht in der ZDv 20/6, die mit "Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" überschrieben ist. Aber das hatten wir ja schon, dass verstehendes Lesen nicht unbedingt eine Ihrer Kernkompetenzen darstellt ;) !

Die gesuchte Stelle ist in der ZDv 20/7, Ziffer 219 zu finden, in der erstens die Zeit seit Eintriit in die Bundeswehr mit 36 Monaten bestimmt wird und zweitens die Anzahl der abzuleistenden Wehrübungstage mit 12 festgesetzt ist, um zum Stabsgefreiten d. R. befördert werden zu können! Weiterhin heisst es da:

"Die Dienstgrade Obergefreiter d. R. und Hauptgefreiter d. R. brauchen nicht durchlaufen zu werden."

Somit stünde bei einer Beorderung einer Beförderung zum Stabsgefreiten d. R. nach mindestens 12 abgeleisteten Wehrübungstagen nichts im Wege, sofern die SDBw so schnell ist und da mit spielt, bevor die WÜb vorbei ist.

Schamane

Gut ich schrieb ja 20/6 ?. Ich habe nur den letzten Beitrag des Fragestellers gelesen und da war nochmal die Frage wo es steht und wenn die Tabelle also Ziffer 219 in der ZDV 20/7 ist, dann ist es fein.

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