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Einsichtserklärung Strafakte

Begonnen von Falk84, 06. August 2012, 19:29:13

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Falk84

Erstmal Guten Tag

kurze frage mache gerade meine Bewerbung fertig und bin beim Punkt Einsichtserklärung Strafakte 2x ...
ich bin verwirrt wird damit ein Führungszeugnis gemeint?


danke im voraus.

.....



Falk84

also geh ich mal davon aus das die kein Führungszeugnis haben wollen...
.....


Falk84

.....

Peterklaus

obacht!!

bei einer Bewerbung in der Laufbahn der Mannschaften ist das Führungszeugnis gefordert,

bei höherwertigen Verwendungen wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister durch die Bundeswehr angefordert!! ein kleiner aber feiner Unterschied.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister

mfg

mailman

Aha ich musste trotzdem ein Fuhrungszeugnis einreichen

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Rollo83


mailman

Ja mußte man selber ein bzw. nachreichen.

Die genannte Auskunft gab es natürlich trotzdem.

Wäre ja Schwachsinn wenn es nur bei Mannschaften keine Einsicht in das Register gibt. Schenke dieser Aussage keinen Glauben.

Ich denke das FZ dienst dazu um die Vorauswahl zu vereinfachen.

Tomeks

Durch eine Einplanung/Einstellung als Soldat auf Zeit wird ein unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt.Die Einplanung, wie auch dir Aufforderung zum Diensteintritt/Einberufung zu einer Eignungsübung erfolgen deshalb nur unter den ausdrücklichen Hinweis des Vorbehaltes des positiven Abschlusses dieser Überprüfung  (Immer ehrlich sein :P).Sollten in der Auskunft negative Eintragungen sein, so führt dieses im Regelfall zur Aufhebung der Einplanung un der der Aufforderung zum Diensteintritt/Einberufung zu einer Eignungsübung und damit die Ablehnung der Bewerbung zu Folge.

Bei vorläufigen Einplanung als Soldat auf Zeit in die Laufbahn der Mannschaften muss man ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden bei der zuständigen Meldebehörde im Wohnort persönlich beantragen.Als Adressat ist das zuständige ZNwG anzugeben.Eine verbindliche Einplanung kann erst nach Eingang und Auswertung des Führungszeugnis erfolgen.Keinesfalls kann vorab eine Aufforderung zum Diensteintritt erfolgen bzw. Die Erstellung eines Einberufungsbescheides.

mailman

Seltsam ich mußte bei den letzten 2 Bewerbungen jedesmal ein Führungszeugnis beilegen.

KlausP

Ich kann das nur aus 2010 bei Bewerbern aus der Truppe sagen:

- Bewerber für SaZ 4 müssen selbst beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis für Behörden beantragen, als Adressat ist das zuständige ZNwG anzugeben
- für SaZ 8 und höher beantragt die Bundeswehr die Auskunf aus dem BZR.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Das wurde natürlich auch gemacht, aber das FZ musste ich auch beibringen, zusätzlich.

Tomeks

Zitat von: KlausP am 07. August 2012, 18:54:29
Ich kann das nur aus 2010 bei Bewerbern aus der Truppe sagen:

- Bewerber für SaZ 4 müssen selbst beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis für Behörden beantragen, als Adressat ist das zuständige ZNwG anzugeben
- für SaZ 8 und höher beantragt die Bundeswehr die Auskunf aus dem BZR.


Stimmt auch für 2012, wie bei mir schon erwähnt.

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