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bewerbung bundeswehr trotz Jugendvorstrafe

Begonnen von kevin92, 28. August 2012, 04:51:59

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kevin92

hi zusammen,
ich hab ne frage...Ich möchte mich unbedingt als feldwebel im truppendienst bewerben.
mein einziges bedauern ist, dass ich im januar wegen gefährlicher, gemeinschaftlicher körperverletzung nach jugendstrafrecht zu 400€ schmerzensgeld und 600€ strafe an eine gemeinnützige einrichtung verurteilt wurde.

meine Frage: IST DAS EIN EINSTELLUNGSHINDERNIS???

Danke im vorraus
liebe grüße
Kevin!!

Ralf

Das wird ein Rechtsberater bewerten, wenn du dich bewirbst.
Ein formales Einstellungshindernis ist es erst einmal nicht.
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Tanner

Ist es nicht? Ich denke schon das jemand der sich nicht unter Kontrolle hat, als Soldat ungeeignet erscheint.

Natürlich kann ich die Sachlage nicht weiter beurteilen da ich kein Jurist bin oder gar die Sachlage kenne, trotzdem bin ich der Meinung das es ein Einstellungshindernis sein wird.

Wurde die Bewerbung bereits eingereicht?

Ralf

Formelle Einstellungshindernisse sind in §38 SG nachzulesen und dort steht nicht das Strafmaß des TE.

Unbeschadet dessen heißt das ja noch nicht, dass der TE auch eine positive Eignung bekommt.

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kevin92

@tanner
nein ich war gestern beim wehrdienstberater und habe dort mitbekommen das mein eigentlich keine einzige vorstrafe haben darf...

ich wurde aber misstrauisch weil es so viele mit vorstrafen gibt, die der bundeswehr dienen.

Aber es ist doch eine Jugendstrafe und nicht eine normale; macht das was aus, weil ich ja nach jugendstrafrecht und nicht nach erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde....

lg

wolverine

Zitat von: kevin92 am 28. August 2012, 10:22:18
ich ... habe dort mitbekommen das mein eigentlich keine einzige vorstrafe haben darf...
Ja, die meisten Vorstrafen sind nämlich verboten.
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StOPfr

@ kevin92
Was ist an der Antwort von Ralf denn so schwer zu verstehen?
Zitat von: Ralf am 28. August 2012, 06:35:45
Das wird ein Rechtsberater bewerten, wenn du dich bewirbst.
Ein formales Einstellungshindernis ist es erst einmal nicht.

Vorsicht übrigens mit solchen Behautpungen: 
Zitat...weil es so viele mit vorstrafen gibt, die der bundeswehr dienen.
Erstens stimmt das nicht und zweitens wirst du nicht über entsprechende Daten verfügen, um so eine Aussage treffen zu können.
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kevin92

@ stopfer

nicht falsch verstehen, aberich habe viele freunde die der bundeswehr dienen und die aber auch schon wegen körperverletzung verurteilt wurden...
deshalb frage ich.

liebe grüße

kevin92

Zitat von: StOPfr am 28. August 2012, 10:30:28

Vorsicht übrigens mit solchen Behautpungen: 
Zitat...weil es so viele mit vorstrafen gibt, die der bundeswehr dienen.
Erstens stimmt das nicht und zweitens wirst du nicht über entsprechende Daten verfügen, um so eine Aussage treffen zu können.

so war das nicht gemeint, sorry wenn es falsch verstanden wurde ich wollte mich nur informieren.
liebe gruße
kevin92

StOPfr

Zitat von: kevin92 am 28. August 2012, 15:43:55
@ stopfer
Schreib noch einmal "stopfer" und du hast ein Einstellungshindernis  >:(!

Nein, war nur Spaß   :D!

Nochmal konkret: Ralf hat geschrieben dass deine Strafe (wenn du alles korrekt beschrieben hast) kein Einstellungshindernis darstellt. Ein Rechtsberater (RB) wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens den Vorgang bewerten. Danach entscheidet sich ob du eingestellst wirst. Die Einschaltung eines RB verzögert den Bewerbungsvorgang meist um einige Monate. 
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justice005

Ich schließe mich dem Gesagten an, glaube aber, dass der Fragesteller die Antworten nicht erfasst hat.

Was die Vorredner sagen wollten, ist, dass die Verurteilung kein gesetzliches Einstellungshindernis ist, es also rechtlich möglich wäre, in der Bundeswehr zu dienen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass die Bundeswehr dich auch haben will.

Mit einer gefährliche Körperverletzung wird im Allgemeinen nicht eingestellt, weil eine gefährliche körperverletzung doch schon ziemlich heftig ist. man muss bedenken, dass für einen Erwachsenen darauf mindestens 6 Monate Knast stehen. Trotzdem kann man das so genau nicht sagen, es ist natürlich immer eine Entscheidung im Einzelfall.