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BMI ! Ein riesen Problem !

Begonnen von bundeswehr45, 18. September 2012, 23:04:14

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Schamane

@ Justice005 genau das ist doch die Sache. Der Soldat schließt seine ZAW ab und geht in seine Funktion. Mit hoher Wahrscheinlichkeit soll er ja dann nach Abschluss der ZAW auch in den Einsatz, also werden sich 90/5 für etwaige Lehrgänge bzw. für den Einsatz ergeben.
Wenn er jetzt einen BMI von über 30 hat, so ist zwingend eine V. Ziffer zu erteilen, woraus sich eine Nachuntersuchung spätestens nach 12 Monaten ergibt. Mit einer V. Ziffer ist der Soldat nicht Auslandsverwendungsfähig und das gefällt dem DV und der BW nun nicht sonderlich. Also wird man ein Diätprogramm ansetzen mit der Zielsetzung den BMI zu reduzieren.
Wenn dies aber nicht fruchtet, müßte eine 90/5 auf Wehrverwendungsfähigkeit eingeleitet werden. Da in der Masse der Fälle muss eine Gesundung binnen 12 Monaten erreicht werden und dies bedeutet ein BMI kleiner 30 oder 27,5. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Jetzt hat die Bundeswehr im Zweifel die Beweislast dem Soldaten Vorsatz nachzuweisen, dass er einen BMI von über 30 erreicht hat bzw. hält. Also nichts Phantasie lieber Miguhamburg1 sondern irgendwann in der nicht allzufernen Zukunft Realität aufgrund der Vorschriftenlage.

ulli76

Naja- beim DU-Verfahren wird ja immer geprüft, ob es noch irgendeine sinnvolle Verwendung für denjenigen gibt-unabhängig von der GZ. Also wird das nicht das einfache Ticket raus.
Mir ist allerdings ein Fall bekannt, in dem sich eine Soldatin absichtlich in´s Untergewicht gehungert hat, damit sie nicht in den Einsatz muss. An sich aber recht sinnbefreit- da gibt es einfachere Möglichkeiten nicht zu gehen.

Mit einfach Diätprogramm ist es auch nicht getan- das Problem ist deutlich vielschichtiger.
Wenn man allerdings sieht, weswegen z.B. gemeine Kampftruppensoldaten (und ich mein die aus den Einsatzzügen) übergewichtig sind, dann liegt es tatsächlich meist nicht am übermäßigen Essen, sondern am Kraftsport.
Bei Schreibtischtätern ist es dann oft umgekehrt.

Und man kann tatsächlich auch mit Übergewicht in den Einsatz- ist ne Frage der Ausnahmegenehmigung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Ja Ulli76 ich weiss das es Ausnahmegenehmigungen gibt, nur mögen das die LSO's nicht so gerne. Weil ein Herzinfarkt auch im Lager kommt etwas schlecht und vorallem wenn der Soldat nicht selber will, dann sagt der LSO im Kdo auch eher einmal No, No , No.
Ansonsten mit den Kampftruppen und Stabsdienstsoldaten stimme ich zu, aber die Kampftruppe 50 % an den Schreibtisch und die Stabsdiener 50 % in den Schlamm, würde vermutlich auch nichts bringen.
Der Fall mit Hungern um den Einsatz hab ich auch gehört und die Masse weiss auch elegantere Varianten, nur bei denen die noch nicht solange beim Bund sind treten solche Varianten nicht so selten auf .

InstUffzSEAKlima

Zitat von: ulli76 am 19. September 2012, 21:14:34
Wenn man allerdings sieht, weswegen z.B. gemeine Kampftruppensoldaten (und ich mein die aus den Einsatzzügen) übergewichtig sind, dann liegt es tatsächlich meist nicht am übermäßigen Essen, sondern am Kraftsport.

Solche aufgepumpten Unrümpfe sind für den Soldatenalltag ebenso kontraproduktiv, da "Kraft wie ein Ochse" allein auch nicht zielführend ist. Der höhere Sauerstoff und Energieverbrauch rechnet sich bei den geforderten und anfallenden Belastungen auch nicht.

miguhamburg1

Doch Phantasie, @ Schamane, denn sowohl Ihre sinnreich konstruierten Beispiele, als auch Ihre daraus gezogenen Schlussfolgerungen gehen oft - und auch hier schlicht an der Realität vorbei.

Im Übrigen braucht die Bw auch für die nun mehrfach beschriebenen Ausnahmefâlle kein alternatives Instrument zum BMI. Im Übrigen ist es schlicht unerheblich, ob die LSO Ausnahmegenehmigungen erteilen MÖGEN. Sie sind Bestandteil der Regularien und insofern haben sie die ihnen vorgelegten Anträge vorbehaltlos zu prüfen und zu entscheiden.

Schamane

@ Miguhamburg1 in den Regularien heißt es unter Ansatz strenger Maßstäbe können im Einzelfall Ausnahmen genehmigt werden und was das heißt wenn jemand nicht will ist ihnen sicher bewußt.

miguhamburg1

Richtig. Strenger Maßstab heißt allerdings weder Beliebigkeit (nach Lust und Laune entscheiden), noch prinzipiell überhaupt nicht. Im Übrigen hätte ein Betroffener auch die Möglichkeiten zur Intervention. Denn auch ein LSO hat einen Fachvorgesetzten.

ulli76

Ähm-zu deinem letzten Post @Migu sach ich besser nix. Meine Erfahrung hat mich nämlich genau das Gegenteil gelehrt.

@InstUffz: Kommt auf die Verwendung an- die Ausnahmegenehmigungen bei Übergewicht werden je nach DP regelmäßig erteilt.

Es ist nur überhaupt nicht vorherzusehen, wer eine bekommt und wer nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Rollo83

Es gibt doch echt für alles irgendwie eine Sondergenehmigung hab ich so das Gefühl.
Wenn der Dienstherr "etwas" will dann wird einfach eine Sondergenehmigung ausgestellt auch wenn es gegen eine ZDv spricht.
Das fängt bei zu dicken Soldaten an, geht über Soldaten die zu schlechte Augen haben aber uuuuunbedingt einen Führerschein brauchen bis hin zu Bewerbern die nach ZDv eigentlich T5 sind aber der Dienstherr will diesen Bewerber unbedingt haben.

InstUffzSEAKlima

Alle sind vor den Vorschriften gleich, aber einige sind halt immer etwas gleicher. Man sollte auch daran denken, dass es einen vielleicht selbst auch mal irgendwo treffen könnte, dass eine solche "Hintertür" irgendwo geöffnet wird, auch wenn man sonst keine Abweichung von Vorschriften und Befehlen duldet.

KlausP

ZitatMan sollte auch daran denken, dass es einen vielleicht selbst auch mal irgendwo treffen könnte,

@Rollo niiemalsnienicht!  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Dabei muss man allerdings wirklich zwischen Bewerbern und aktiven Soldaten unterscheiden. Ein Kriterium ist, dass derjenige den gesundheitlichen Mangel mit Erfahrung wett machen kann und die haben Ungediente in der Regel nicht. Ein weiteres Problem sind ja die möglichen Gesundheitskosten- deswegen wird auch bei Einstellung, BS-Übernahme etc. strenger bewertet, als bei nem einzelnen Lehrgang.

Aber teilweise gleicht es einem Lottospiel und ist nicht vorherzusehen. Selbst Facharztbefunde müssen nicht anerkannt werden. Auch GZ, die nichts mit dem eigentlichen Grund für die BA 90/5 zu tun haben, können einem dafür das Genick brechen (z.B.Tauglichkeit für MKF I,B bei vorhandenem zivilen Führerschein; VIer-Gradation aufgrund einer chronischen Erkrankung, die in keinster Weise Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit hat- Antrag auf Ausnahmegenehmigung abgelehnt)
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Rollo83

Ich meinte das auch in keinsterweise negativ sondern ganz im Gegenteil. Ich mein das absolut und vollkommen postiv und es macht auch total Sinn.
Alleine schon weil ich ohne Ausnahmegenehmigung nie und nimmer Soldat geworden wäre. Gut das in solchen Fällen einfach mal die ZDv ausgehebelt wird wenn der Dienstherr jemanden unbedingt haben will. Ich sag auch ganz erlich das es genug Schrott gibt der in manchen ZDv's steht gerade in der Musterungsvorschrift 46/1.
Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

Das was Ulli schrieb hat mir damals auch ein Arzt so gesagt. Ich frag mich zwar immer noch wie ich einen verheilten Kreuzbandriss mit Meniskussquetschung durch Erfahrung weg machen soll, aber ich hab dann natürlich nicht mehr weiter nach gebohrt. Als ich dann vor gut nem Monat beim Truppenarzt war und fragte was denn hier mit meinem T6 ist wenn ich eventuell bald einen 90/5er für BS machen soll bekam ich folgende Antwort der Truppenärztin: " Wie was für ein T6, muss ich in die Akte gucken....Mhh da steht tatsächlich T6. Haben sie noch irgendwelche Probleme mit ihrem Knie. Ich:" Nein absolut 0,0 Probleme und auch keine Schmerzen! Truppenarzt:" Na dann ist doch alles Gut, wenn sie zum BA 90/5 kommen machen wir eine Gradation II daraus und sie bekommen ihr T2 zurück. Ich:"Und das geht so einfach ohne Probleme und Facharzt?" Truppenarzt:" Na klar ich bin doch Arzt und wenn sie sagen alles ist Gut dann gibt die Vorschrift her das wir da wieder ein T2 draus machen!"

Ich war dann ruhig und wollte nicht mehr fragen mit welcher ZDv sie das denn so ließt denn mit dem was ich im Internet finde seh ich das nicht so eindeutig aber was solls.


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