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Eignungsfeststellung nach Gesetz / Verordnung

Begonnen von sitb, 17. September 2012, 15:45:59

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sitb

Hallo, muss in den nächsten Tagen zur Eignungsfeststellung nach Wilhelmshaven. Ich bin zur zeit im Öffentlichen Dienst angestellt und muss für die 2,5 Tage Urlaub nehmen. Nun dachte ich mir ob ich nicht Sonderurlaub beantragen kann nach  Sonderurlaubsverordnung Paragraph 5 ***Urlaub für Zwecke der Militärischen und zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtung*** oder gibt es ein anderes Gesetz was mit Helden könnte ?

Grüße aus der Hauptstadt



Preto

1. Wenn du derzeit im öffentlichen Dienst angestellt bist, gilt die SUrlV für dich nicht, sondern dein für dich geltender Tarifvertrag (TVöD, TV-L, o.ä.). Diese haben eigene Regelungen zu Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung und verweisen i.d.R. nicht auf die SUrlV.

2. Selbst wenn du in den Geltungsbereich der SUrlV fallen würdest, wäre die Teilnahme an der Eignungsfeststellung kein Grund, dir Sonderurlaub für diese Zeit zu gewähren, da die Eignungsfeststellung keine dienstliche Veranstaltung i.S.d. § 81 SG darstellt. Demnach ist diese Privatvergnügen und du hast dir Erholungsurlaub zu nehmen.

Falls du dich derzeit noch in einem Ausbildungsverhältnis befindest und du nach dessen Beendigung nicht übernommen wirst, könntest du natürlich freundlich bei deinem Arbeitgeber nachfragen, ob er dir für diese Zeit Arbeitsbefreiung gewährt, einen Anspruch hierauf hast du jedoch nicht.

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