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Ansprüche bei Stuben- und Revierreinigen vor Dienstbeginn?

Begonnen von Heidjer, 09. Oktober 2012, 07:59:04

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Heidjer

Hallo liebe Leute,

folgender Sachverhalt:

In der Kompanie X sind jeden Morgen von 06:30 - 06:55 der Großteil aller Mannschaftssoldaten sowie einige Unteroffiziere im Zuge des Revierreinigens gebunden. Im Anschluss daran beginnt um 07:00 mit dem Kompanieantreten der eigentliche Dienst. Soweit nichts außergewöhnliches! Heute Morgen ist in dem Zusammenhang allerdings die Frage nach etwaigen Ansprüchen aufgekommen, da die Zeit von 06:30 - 06:55 ja nur für Teile der Kompanie verpflichtend ist, während - auf gut Deutsch gesagt - andere Teile noch in der Koje liegen können.
Im Dienstplan ist in der Wochenübersicht unter dem Punkt "Wiederkehrende Zeiten" das Revierreinigen zwar eingetragen, die jeweiligen Tagesdienstpläne beginnen allerdings immer erst um 07:00 Uhr.
Nun ist die Frage:
1. Haben entsprechende, am Reinigen beteiligte Soldaten etwaige Ansprüche auf Überstunden? De facto ist es ja so, dass diese eben bereits seit 06:30 im Dienst sind, während alle anderen wirklich erst kurz vor 7 Uhr zum Kompanieantreten eintrudeln. Daraus würde sich dann in logischer Konsequenz ja eigentlich ein Anspruch von 2,5 Stunden pro Woche ableiten lassen?!

Danke im Voraus!

KlausP

Nein, sie haben nach dem Dienstzeiterlass keinen Anapruch auf Ausgleich. Den Erlass kann man beim Spieß oder im GeZi einsehen. Das Stuben- und Revierreinigen zählt nicht zur Rahmendienstzeit, gebauso wie andere den eigentlichen Dienst vorbereitende Tätigkeiten (z.B. Anwesenheitsüberprüfung, Anzugskontrolle u.a. in den Zügen/TE).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Heidjer

Danke erst einmal!

Spielt es auch gar keine Rolle, dass einige Soldaten dadurch Woche für Woche mehr Dienst leisten als andere? Ist in dem Sinne ja eigentlich etwas unfair. Oder ist das eben das bittere "Los des Mannschafters"? :-P

KlausP

Wieso? Soll der Spieß jetzt das Reinigen der Reviere durch die Gruppen- und Zugführer beaufsichtigen? Die Gruppen- und Zugführer bekommen für die Zeiten der Dienstvorbereitung (Vollzählicgkeit, Ausbildungsvorbereitung) auch keinen Ausgleich. Und wenn nur immer die selben Soldaten die Stuben und Reviere reinigen, stimmt irgendwas nicht in der (Teil)Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Andi

Zitat von: Heidjer am 09. Oktober 2012, 08:44:23
Spielt es auch gar keine Rolle, dass einige Soldaten dadurch Woche für Woche mehr Dienst leisten als andere?

Da es sich zwar um eine dienstliche Tätigkeit, nicht aber um Dienst handelt stellt sich diese Frage gar nicht.
the rest is silence...

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