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PFT-Anforderungen Wiedereinsteller (Kampftruppe)

Begonnen von Schandablan, 18. Oktober 2012, 19:05:03

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Schandablan

Guten Abend allerseits,

ich habe eine kurze Frage bzgl. des PFT's am ZNWG:

Kurz zu mir: Ich habe von '09-'10 im JgRgt 1 gedient (als GWDL), und habe mich im September diesen Jahres als Wiedereinsteller Fw TrDst beworben (FschJg/Jg/PzGrn).
Bald steht das Prüfverfahren in Düsseldorf an und ich bin auch fleißig am Lernen/Trainieren.

Ich weiß, dass man zum Bestehen des Sporttestes 6 Punkte, mindestens jedoch 1 Punkt/Disziplin braucht. Allerdings kursiert auch im Netz die Behauptung, dass wenn man sich für eine Kampfeinheit beworben hat (wie ich), man mindestens 15 Punkte braucht ... dann wiederum heißt es, das gilt nur für aktive Soldaten, die sich verpflichten wollen.

Was stimmt denn nun (für mich als Wiedereinsteller!) ? 6 Punkte oder 15 Punkte? Ich schaffe zur Zeit 15 Punkte, habe aber auch noch gut 3 Wochen zum Trainieren.
Kann ja sein, dass man am Tag der Tage nicht so fit ist (angeschlagen) oder sonst irgendwas, und man nur 10 Punkte schafft, obwohl man sonst 15 schafft ..

Mir ist durchaus bewusst, je mehr desto besser, aber rein faktisch würde mich das nun interessieren.
Es scheint ja so zu sein, dass wenn man sich spezifisch für FschJg bewirbt, man eine vorläufige Stelle bekommt - sofern frei - und eine feste Zusage nach einer Truppenwerbung.
Man könnte doch rein theoretisch sagen, dass es langt, 6 Punkte am ZNWG zu machen, solange man bei der Truppenwerbung 15+ schafft, oder?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus!

Viele Grüße

dogfish

Es gibt beim PFT keine Ausnahmeregelungen für spezielle Verwendungen, es sind also auch für Infanterie-Verwendungen keine 15 Punkte im PFT erforderlich. Dass man hier allerdings nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen sollte, erklärt sich jedoch, gerade mit Hinblick auf den "Stellenmarkt", fast von allein.

Schandablan

Danke für die schnelle Antwort!

Das Gleiche hab' ich mir schon gedacht, allerdings wollte ich das nur noch einmal bestätigt haben. ;-)

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