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Rückstufung in der Erfahrungsstufe

Begonnen von DerBertie, 18. Dezember 2012, 19:45:57

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DerBertie

Servus Kameraden,

ich habe eine Frage zu meiner Erfahrungsstufe.
Ich bin im Juli 2007 als StUffz in der Feldwebellaufbahn angefangen und habe im August 2009 in die Offizierlaufbahn (Truppendienst mit Studium) gewechselt. Ich bin am 1. September 2008 zum Feldwebel befördert worden, zum 1. August 2009 wurde ich zum Fähnrich ernannt.
Seitdem bin ich in diesem bin ich in diesem Dienstgrad, da ich meinen ersten Offz-Lehrgang nach drei Monaten aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste und in Folge der Rückstufung in die "neue" OA-Crew eingegliedert wurde.
Meine letzte Beförderung fiel damit in den zeitlichen Bereich, in dem es sich noch um die Alterstufen handelte, die recht einfach zu bestimmen waren.
Aufgrund meines Alters wurde ich im Monat meiner Feldwebelbeförderung in die Alterstufe 2 angehoben. Zwei Jahre später informierte ich mich bei der WBV, ob ich nun nach Erfahrung oder Altersstufe eingeordnet werde, worauf ich die Antwort erhielt, dass ich bis zu meiner nächsten Beförderung in meiner Alterstufe 2 bleibe und im Zuge der Umstellung der Besoldungsgruppe meine Erfahrungsstufe bestimmt wird und ggf. nachgezahlt wird.
Ohne jede weitere Ankündigung wurde ich zum 1. September in die Gruppe A7/3 hochgestuft. Von Kameraden mit ähnlicher Laufbahn wurde mir berichtet, dass bei ihnen mit der Beförderung zum Oberfähnrich (bei mir zum 1. Februar 2013) die Erfahrungsstufe wieder zurück gestuft wird(in Stufe 2), da die Vergleichsgruppe (die Soldaten meiner OA-Crew) nur maximal die Stufe 2 erreicht haben können.

Ist sowas zulässig? Laut aller Besoldungstebellen, die ich gefunden habe geht die Erfahrungsstufe nach Dienstzeit, die habe ich mittlerweile zu genüge.
Laut meiner Rechnung müsste mir ab meinem 1. Tag bei der Bundeswehr (1.Juli 2007) Stufe 1 angerechnet werden, nach 2 Jahren (1.Juli 2009) die Erhöhung auf Stufe 2 und nach weiteren 2 Jahren und 3 Monaten (1. Oktober 2011) Stufe 3.(SO verstehe ich die Zeiten der aktuellen Besoldungstabelle)
Habe ich einen Fehler oder die WBV? Ich habe bisher mehrere Anfragen dort getätigt und bisher keinerlei brauchbare Antworten bekommen, möchte auch bzgl. der Rückstufung keine schlafenden Hunde wecken.

Vielen Dank im Voraus

MKG

Ralf

Erfahrungsstufen hängen jedenfalls nicht von der OA-Crew ab. Den Rest sollte wirklich die WBV beantworten können.
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Andi

Die mit der Übergangsregelung zugeteilten Erfahrungsstufen sind in jedem Fall vorläufige Erfahrungsstufen! Das gilt (ich glaube) bis zum 30.06.2013. Wer zwischen dem 01.07.2009 und dem 30.06.2013 befördert wird, wird rechnerisch so gestellt, als hätte er den neuen Dienstgrad bereits vor der Umstellung innegehabt. Soll heißen: Seine Übergangserfahrungsstufe wird noch einmal neu berechnet und zwar ausgehend von der damaligen Altersstufe und dem neuen Dienstgrad. Und das zieht bei fast allen Offizieren und Feldwebeln regelmäßig zu einer Rückstufung, da ja die Überleitungserfahrungsstufe rechnerisch vom Brutto abhängt.

Gruß Andi
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LwPersFw

Da das Thema "Erfahrungsstufe nach der Überleitung" hier immer wieder nachgefragt wird,

stelle ich die Bestimmungen, für VOR dem 01.07.2009 aktive BS/SaZ, ein.

Diese sind streng zu trennen von den Regeln fuer ab dem 01.07.2009 NEU eingestellter Soldaten!

Die Überleitungs-Regeln sind sehr individuell und in ihrer ganzen Vielfaeltigkeit im angehängten Dokument erläutert.

Dabei ist auch zu beachten, dass es zum Teil gesonderte Regeln fuer Soldaten gibt, die von denen
der Bundesbeamten abweichen.

Man muß sich also die Bestimmungen heraussuchen, die für Soldaten und Beamte, bzw. gesondert für Soldaten gelten!

Wer von einer möglichen Änderung der Überleitungs-Erfahrungsstufe, nach einer Beförderung ab dem 01.07.2009, betroffen ist, kann aus dem zweiten Dokument ersehen werden.



[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LuftwaffenSLD

Dem TE wird jetzt sicherlich auffallen, dass man durch dieses Gesetz bei Beförderungen unter Umständen die AK gezogen hat; zumindest gegenüber den nach dem Stichtag eingestellten Soldaten.

Leider ist dies gesetzlich verankert und mittlerweile unanfechtbar.

DerBertie

Ok, ich habe mir jetzt mal die Anhänge durchgelesen und bin völlig verwirrt.
Ich bin 27 und hab 5,5 Jahre Diensterfahrung, könnte mir Jemand sagen, ob es möglich ist mich mit diesen "Werten" in die Erfahrungs, Übergang- oder Alterstufe 2 zu setzen? Für mich klingt das sehr unmöglich aber ein Kamerad welcher 2 Jahre mehr Dienstzeit hat und ein Jahr älter ist, ist es letztes Jahr genauso passiert.

Andi

;) Warum sollte das nicht möglich sein? Das passiert auch 30jährigen Hauptleuten mit 10 Dienstjahren. Bei dir könnte vielleicht auch die Erfahrungsstufe 1 möglich sein. Einfach mal durchrechnen.
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DerBertie

Deshalb frage ich ja, weil ich diese Anhänge nicht verstehe. Es stehen da zwar viele Berechnungsbeispiele aber für Jemanden der nicht jeden Tag mit Bw-Vorschriften rumhantiert finde ich keine logische Erklärung.
Für mich logisch als normaldenkender Mensch (ich weiß oft nicht vereinbar mit Bw-Vorschriften) bedeutet die Erfahrungsstufe, dass die diese nach meiner Erfahrung=Dienstzeit angepasst wird. In der aktuellen Besoldungstabelle steht "Stufe nach 2 Jahren in Stufe 1", Stufe 3 nach 2 Jahren und 3 Monaten in Stufe 2". Demnach müsste ich ja mindestens in Stufe 3 sein und auch bleiben. Sollte aufgrund irgendwelche Übergangsregelungen auf die Alterstufe zurückgegriffen werden, kann ich mit 27 auch nicht in Stufe 2 oder niedriger eingestuft werden.
Sollte meine Logik einen Fehler haben bitte ich mir diesen zu nennen, ich konnte ihn in der 70-seitigen pdf leider nicht finden.

Danke

Andi

Zitat von: DerBertie am 19. Dezember 2012, 11:45:48
Deshalb frage ich ja, weil ich diese Anhänge nicht verstehe. Es stehen da zwar viele Berechnungsbeispiele aber für Jemanden der nicht jeden Tag mit Bw-Vorschriften rumhantiert finde ich keine logische Erklärung.

Und diese Frage stellst du dir allenerstes erst nach 3,5 Jahren, nachdem das Überleitungsgesetz in Kraft ist? ;)
Hast du dich nicht damals gefragt, wie deine Altersstufen in Erfahrungsstufen umgewandelt wurden und hast alles so hingenommen? Seltsam, aber solls geben.

Zitat von: DerBertie am 19. Dezember 2012, 11:45:48
Für mich logisch als normaldenkender Mensch (ich weiß oft nicht vereinbar mit Bw-Vorschriften) bedeutet die Erfahrungsstufe, dass die diese nach meiner Erfahrung=Dienstzeit angepasst wird.

Das sind keine Bundeswehrvorschriften, sondern gesetzliche Grundlagen, die der Bundestag beschlossen hat. Deine "Entrüstung" kommt 4 Jahre zu spät.
Für Soldaten, die vor dem 01.07.2009 im Dienst waren wurde anhand einer Überleitungsmatrix das letzte Bruttogehalt (+ Stellenzulage und ich glaube auch Weihnachtsgeld, steht ja alles in den verlinken Dokumenten) einfach anhand seiner Summe in die Übergangs- oder Erfahrungsstufe eingepasst - der nächstgleiche Wert in einer Übergangs- oder Erfahrungsstufe der Übergangsmatrix ist der neue Bezügewert und bestimmt damit auch die vorläufige Übergangs- oder Erfahrungsstufe.

Das erreichen der nächsten vorläufige Erfahrungsstufe geschieht zu dem Datum, an dem er auch vorher geplant war (also Geburtsmonat des jeweiligen Jahres in dem die nächste Altersstufe erreicht worden wäre).

Diese vorläufige Erffahrungsstufe wird zur Erfahrungsstufe, wenn der Soldat zwischen 01.07.2009 und 30.06.2013 nicht befördert wird.
Wird ein Soldat im o.g. Zeitraum befördert wird - wie bereits geschrieben - rechnerisch fiktiv davon ausgegangen, dass der Soldat seinen neuen Dienstgrad/seine neue Gehaltsstufe bereits vor dem 01.07.2009 inne hatte und die Umrechnung erfolgt dann nochmal ausgehend von der damaligen Altersstufe und der neuen Gehaltsstufe/dem neuen Dienstgrad. Dabei wird regelmäßig eine Erfahrungsstufe weniger herauskommen, als bei der vorläufigen Erfahrungsstufe.
Ausgehend von dieser endgültigen Erfahrungsstufe vom 01.07.2009 wird dann bis zum Datum der Beförderung die aktuelle Erfahrungsstufe errechnet.

Zitat von: DerBertie am 19. Dezember 2012, 11:45:48
In der aktuellen Besoldungstabelle steht "Stufe nach 2 Jahren in Stufe 1", Stufe 3 nach 2 Jahren und 3 Monaten in Stufe 2". Demnach müsste ich ja mindestens in Stufe 3 sein und auch bleiben. Sollte aufgrund irgendwelche Übergangsregelungen auf die Alterstufe zurückgegriffen werden, kann ich mit 27 auch nicht in Stufe 2 oder niedriger eingestuft werden.
Sollte meine Logik einen Fehler haben bitte ich mir diesen zu nennen, ich konnte ihn in der 70-seitigen pdf leider nicht finden.

Nö, alles egal was du da schreibst, weil deine Logik nichts mit geltendem Recht zu tun hat.

Gibt übrigens von damals mindestens zwei ausführliche Threads zu dem Thema.

Gruß Andi
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DerBertie

Zitat von: Andi am 19. Dezember 2012, 12:09:30
Zitat von: DerBertie am 19. Dezember 2012, 11:45:48
Deshalb frage ich ja, weil ich diese Anhänge nicht verstehe. Es stehen da zwar viele Berechnungsbeispiele aber für Jemanden der nicht jeden Tag mit Bw-Vorschriften rumhantiert finde ich keine logische Erklärung.

Und diese Frage stellst du dir allenerstes erst nach 3,5 Jahren, nachdem das Überleitungsgesetz in Kraft ist? ;)
Hast du dich nicht damals gefragt, wie deine Altersstufen in Erfahrungsstufen umgewandelt wurden und hast alles so hingenommen? Seltsam, aber solls geben.



Ich frage mich das nicht nach 3,5 Jahren, ich habe in meinem "Eröffnungstext" bereits geschrieben, dass mir die WBV auf Nachfrage vor ca 3 Jahren mitteilte, dass meine Erfahrungs/Alterstufe "eingefroren" sei, bis ich das nächste mal befördert werde. Da ich aber ohne weitere Erläuterung in Stufe 3 gehoben wurde, war mir unklar warum, da zusätzlich noch die Inoformazion dazu kam, dass hier die OFähnr eine Stufe verlieren kam die Frage. Aber nach der letzten Antwort bin ich schonmal ein Stück schlauer.

Vielen Dank

LuftwaffenSLD

Zitat von: LuftwaffenSLD am 19. Dezember 2012, 09:52:54
Dem TE wird jetzt sicherlich auffallen, dass man durch dieses Gesetz bei Beförderungen unter Umständen die AK gezogen hat; zumindest gegenüber den nach dem Stichtag eingestellten Soldaten...

Sage ich doch ;-)

LwPersFw

@ Hallo DerBertie,

ich versuche hier möglichst sachlich zu bleiben...aber von einem angehenden Truppenoffizier erwarte ich das er Dokumente lesen und auswerten kann !

Ich habe Ihnen doch geschrieben, dass das neue Besoldungsrecht nicht pauschal auf Sie anzuwenden ist (bis 01.07.2013)! Was ist daran nicht zu verstehen ?

Dies steht ebenfalls in der Einleitung des Dokumentes auf Seite 5 , 1. und 2. Absatz !

Also beschäftigen Sie sich mit den Regelungen des § 3 BesÜG und suchen Sie sich die für Sie zutreffenden Bestimmungen heraus !

Dies sind nähmlich nicht "irgendwelche" Regelungen, sondern die für IHRE Besoldungsberechnung zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen!

Dann können Sie auch konkrete Fragen an Ihren Bezügeberechner der WBV stellen, bzw. kommen selbst auf die richtige Lösung!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen