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TG nach §6 und Rufbereitschaft-wie abrechnen

Begonnen von ulli76, 31. Oktober 2012, 20:56:24

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ulli76

Ich hab da mal ne knifflige Frage für euch:
Ein Soldat ist TG-Empfänger nach §6 an Standort x. Er macht Dienste in Rufbereitschaft und ist an einem WE wie folgt im Dienst:
- Er fährt aus dienstlicher Notwendigkeit im Rahmen seiner Rufbereit zum Standort y und wieder zurück zur Wohnung. Die Entfernung Wohnort- Standort y ist kürzer als Wohnung-Standort x
- Er fährt am gleichen Tag im Rahmen seiner Rufbereitschaft auch von der Wohnung zum Standort z. Die Entfernung Wohnort-Standort z ist weiter als Standort x.
- Anwesenheit an den Standorten jeweils nur kurz.

Wie wird das korrekt abgerechnet? Welches Formular muss genutzt werden?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Hallo ulli,

ich bin kein Abrechnungs-Spezialist ... da muss wirklich ein Fachmann aus dem BwDLZ befragt werden !

Aber ich könnte mir vorstellen:

Die reisekostenrechtliche Abfindung richtet sich nachwievor nach dem § 6 TGV...
Berücksichtigungsfähig ist aber nur der tatsächlich dienstlich eingetretene Mehr-/bzw. Minderaufwand.
D.h. es wird geschaut was der Soldat für die regelmäßigen Fahrten Dienstort X zum Wohnort bekommt.
Dann wird berechnet was würde er für die Fahrten Wohnort zu Y und Wohnort zu Z bekommen.
Ausgezahlt bekommt er dann die Kosten Wohnort zu X plus einen an diesem Tag entstandenen
dienstlichen Mehraufwand für die Fahrten Wohnort zu Y und Z.

Aber wie gesagt...das ist nur mein "Bauchgefühl"...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Eine Variante wäre noch...

...diese Fahrten werden als das behandelt was sie ja eigentlich sind...gesondert angeordnete Dienstreisen an
bestimmten Tagen...geregelt in einem Befehl für die Durchführung dieser Rufbereitschaften...

...Dann würden sie m.E. unter die Regelungen des BRKG fallen...

...und könnten - da Durchführung mit dem eigenen Kfz - gemäß § 5 BRKG abgerechnet werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LuftwaffenSLD

Spontan hätte ich es auch jedesmal als Dienstreise abgerechnet. Die Kosten für die Fahrten entstehen dir ja zusätzlich zu der Pendelei zum Standort. Schließlich nutzt du offensichtlich dein eigenes Fahrzeug. Aber wenn mein Vorredner sich schon nicht sicher ist, ab zum BwDLZ Experten. ;-)

Vor Ewigkeiten hatte ich auch mal regelmäßig Rufbereitschaft und die Fahrten zum Heimatstandort wurden nicht als Dienstreise akzeptiert. Egal ob Wochenende oder nicht.

bayern bazi

gibt´s für die rufbereitschaft an verschiedene standorte kein Dienstfahrzeug ???

"normal" ist doch so - du müsstest zu deiner dienststelle(Sto X)  kommen und dann mit einem KvD oder Dienstfahrzeuge standort Y besuchen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

Dienstfahrzeug? Ne-gibbet für die Rufbereitschaft nicht. Wäre auch ziemlich unpraktisch.
Über KvD/Dienstfahrzeug am eigenen Standort wäre völlig unpraktikabel. Das würde ich auch nicht in der Bereitschaftzeit schaffen (wir haben ja nen Zeitlimit in dem wir am Standort sein müssen.)

Der BwDLZ-Mensch muss sich auch erstmal schlau machen.

Was noch spannend wäre- dadurch, dass ich die Dienste ja nicht am eigenen Standort mache, bekomme ich dafür auch kein Trennungsgeld. Wenn dann jemand rausgefunden hab, wie die Abrechnung funktioniert wäre mal interessant zu wissen, ob ich dadurch nicht schlechter gestellt bin als wenn die Dienste am eigenen Standort wären (dafür gäbe es nämlich TG incl. Reisekosten wegen Abrechnung nach §6)
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wolverine

Das schreit doch geradezu nach einer Eingabe! Dann beschäftigen sich ganz viele Leute mit der Thematik und evtl. auch einer, der das Problem erkennt und löst ;D Und das Wichtigste: Nicht mein OrgBer.
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