Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

6 Monate Vorstrafe (Zur Bewährung)

Begonnen von gimeachance, 18. November 2012, 16:11:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

gimeachance

Guten Tag ,
Ich bin 18 und wurde vor gut einem Monat verurteilt. (vorsätzliche Körperverletzung)
Da es nicht das erste mal war , dass ich wegen unter Alkoholeinfluß begangenden Straftaten vor Gericht saß,
kam es zu diesem "in meinen Augen" hohen Urteil. Der Staatsanwalt wollte eine schädliche Neigung erkannt haben .
Diese erkenntnis muss ich wohl akzeptieren... .
Nun zu meiner eigentlichen Frage, hat es Sinn sich bei der Bundeswehr für die Grundausbildung zu bewerben?
Ich habe gelesen, dass es erst mit einer Verurteilung von einem Jahr kritisch werden soll.
Ich hoffe ,dass ich mit 6 Monaten vllt. noch gute Chancen habe.
mfg,
chance

wolverine

Mit einer Verurteilung zu einem Jahr wird es rechtlich unmöglich Dienst in der Bw zu leisten. Mit einer Verurteilung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung ist es prinzipiell noch möglich, die Chancen würde ich aber alles andere als gut  bewerten. Ich tippe mal auf drei Jahre Sperre.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ gimeachance:

Strafen über ein Jahr sind ein GESETZLICHES EINSTELLUNGSHINDERNIS.

Etwas geringere Strafen führen regelmäßig zu einer EinstellungsSPERRE, die vom Rechtsberater individuell festgelegt wird.

6 Monate Freiheitsstrafe inklusive schädlicher Neigungen und Vorstrafen führen regelmäßig zu langen Sperren (größer 3 Jahre) - bewirb Dich, dann haste es schriftlich.

Ich würde Plan B zu A machen ...

KlausP

Nüchtern betrachtet:

- Sie standen schon mehrmals vor Gericht, wie diese Verfahren ausgegangen sind, wissen bisher nur Sie
- jetzt wurden Sie zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde

Der Rechtsberater wird mit ziemlicher Sicherheit eine zeitlich befristete Sperre empfehlen.

ZitatIch habe gelesen, dass es erst mit einer Verurteilung von einem Jahr kritisch werden soll.

Bei mehr als einem Jahr sind Sie für immer aus dem Geschäft und zwar nicht nur für die Bundeswehr sondern auch für Polizei, Zoll, das Finanzamt .....

Zitat... für die Grundausbildung zu bewerben?

Nur für die Grundausbildung konnen Sie sich gar nicht bewerben. Mindestdienstzeit als Freiwillig Wehrdienstleistender sind 7 Monate.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

gimeachance

Hört sich nicht gut an.
Zum Glück ist die Bundeswehr nur ein Plan B.
Ich bedanke mich jedoch für die schnellen Antworten  :D

mailman

Naja falls Plan irgendeine andere staatliche Stelle ist, könnte es auch da kritisch werden.


Tommie

Zitat von: gimeachance am 18. November 2012, 16:11:23Ich bin 18 und wurde vor gut einem Monat verurteilt. (vorsätzliche Körperverletzung)

Gehen Sie mal ganz realistisch davon aus, dass Sie mindestens so lange nicht als SaZ eingestellt werden, so lange die Bewährungszeit läuft. Und die von "wolverine" geschätzten drei Jahre Sperre sind absolut realistisch, auch wenn Ihre Bewährungszeit schon nach zwei Jahren enden sollte!

schlammtreiber

Mit 18 bist Du ja noch jung, und wirst es auch in ca. 3 Jahren noch sein... dann kann man es immer noch mal versuchen.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

4996

 :) Die Wartezeit kannst Du jedoch sinnvoll mit einer Berufsausbildung überbrücken, nach deren erfolgreichem Abschluss kannst Du dich dann (nochmals ?) bei der Bundeswehr bewerben.

4996

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau