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Degradierung wegen unangemessenem Sozialverhalten möglich?

Begonnen von Devtones, 29. November 2012, 16:05:23

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Devtones

Hallo,

ich hatte vor einigen Tagen mit einem Bekannten über einen ehemaligen Klassenkameraden geredet, der nach der Realschule (vor ca. 4 Jahren) seine Feldwebellaufbahn im Truppendienst begonnen hat.

Momentan ist er Stabsunteroffizier und mein Bekannter meinte, dass er vom Feldwebel degradiert wurde, weil er des öffteren (teils auch mit Kameraden) am Wochenende in der Disco geschlägert hat. Ist es generell möglich wegen so etwas degradiert zu werden, oder ist es manchmal, je nach Verwendung, normal nach 4 Jahren immer noch Stabsunteroffizier zu sein? Wenn es zum beantworten meiner Frage beiträgt sag ich noch dazu, dass der Kerl meiner Meinung noch n Arschloch ist...

schlammtreiber

Muss man nicht erst mal seine vier Jahre Dienstzeit zusammen haben, um überhaupt Feldwebel zu werden? Oder wurden die Mindestbeförderungszeiten runtergesetzt?
Semper Communis
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Oscar Golf Mike

Heute heißt das wohl Dienstgrad herabstufen oder so ähnlich, aber da haben erst noch ganz andere mit zu reden. Das Prozedere ist sehr umfangreich und wurde
hier schon an anderer Stelle schon mal beschrieben.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Tommie

Erstens kann man schon nach drei und nicht wie "damals(TM)" (Anmerkung: Bis 31.03.2002!) nach vier Jahren Feldwebel werden, auch wenn man im Truppendienst immer im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad einsteigt, und zweitens hat "Schlägern in der Disco" eventuell mehr mit Straftaten als mit unangemessenem Sozialverhalten zu tun ;) !

Merke: Wenn er schon Feldwebel war, was nach SLV möglich wäre, dann kann ihn nur das Truppendienstgericht degradieren! Und dazu muss mehr vorgefallen sein als "unangemessenes Sozialverhalten"!

KlausP

Na ja, wenn er denn in seinen ersten 4 Dienstjahren bereits mehrfach einschlägig aufgefallen und disziplinar gemaßregelt worden ist, könnte es sogar zu einer fristlosen Entlassung nach § 55(5) SG kommen. Dann endet das aber nicht mit dem Dienstgrad StUffz sondern mit dem Dienstgrad "Schütze".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Irgendwie kommt mir die Geschichte merkwürdig vor.

Auch außerdienstliche Schlägereien sind ein Dienstvergehen, da er gegen seine Dienstpflicht aus § 17 II 2 SG verstößt (außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht). Körperverletzung, insbesondere gemeinschaftliche Körperverletzung, ist durchaus ein Grund für eine Degradierung, wobei es natürlich immer auf den Einzelfall ankommt.

Aber: Wie Klaus schon sagte: In den ersten 4 Dienstjahren wird üblicherweise kein gerichtliches Disziplinarverfahren gemacht, sondern es erfolgt stattdessen die fristlose Entlassung gemäß § 55 V SG. Wenn die ersten 4 Jahre rum sind, dann kommt in der Tat ein Verfahren in Betracht. Das kann aber im konkreten Fall zeitlich kaum hinhauen, weil ein gerichtliches Disziplinarverfahren alleine schon circa ein Jahr dauert.


Tommie

Na ja, vielleicht will der StUffz die tatsache, dass er immer noch StUffz ist, weil er einen Laufbahn-Lehrgang "verkackt" hat, nur mit irgendwelchen Mythen ein wenig "pimpen" :D ? Soll ja schon vorgekommen sein ;) !

wolverine

Wir spekulieren jetzt hier echt über eine Latrinenparole vom Hörensagen?
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Tommie

Nein, "wolverine", wir versuchen nur Fakten aufzuzeigen, warum ein Feldwebelanwärter im Truppendienst nach vier Jahren immer noch StUffz sein kann ;) !

Positiv denken ...

Und ... ja, ich weiß, dass es auch richtig weh tun kann, wenn das einzig positive im Leben der HIV-Test ist :D !