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T6 gmustert wegen Nierengries?

Begonnen von Alexa2003, 11. Dezember 2012, 20:59:31

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Alexa2003

Hallo,

ich habe eine Frage, ich wurde ende März 2012 bei der Musterung in Düsseldorf zurückgesetzt und vorerst auf T4 gemustert. Ich musste noch Ärztliche Bescheinigungen besorgen von einer Schulter-Op und einer Op wo ein Nierenstein entfernt wurde, des weiteren wurde mir gesagt ich sollte mir eine Brücke setzten lassen das ich dann auch tat mit recht hohen Kosten wo ich ja selbst tragen musste...aber egal ich habe das gemacht weil ich ja zur Bundeswehr als Zeitsoldat möchte. Ich musste dann auch noch 5 KG abnehmen das ja in dieser Zeit kein Problem war. Ich habe wegen dem Gewicht dann noch ein Belastungs-EKG machen müssen, was ich überdurchschnittlich abgelegt habe.
So alle die von mir geforderten unterlagen und Auflagen habe ich nun erledigt...das letzte wo noch anstand eine Aktuelle Untersuchung beim Urologen der winzig kleine Grieskörner in der nierengegend sah...aber das auch nur weil ich Kontrastmittel gespritz bekam und nach etwa 5 Röntgenaufnahmen endlich was zu sehen war. Er hat in den Bericht geschrieben das da minimal kleine Nierengrieskörner zu sehen sind....
NUN-> meine frage....WARUM WIRD MAN WEGEN NIERENGRIES auf T6 gemustert obwohl ich vorher T4 war bevor ich meine ganzen Unterlagen nachgereicht habe.
Der zuständige Truppenarzt den ich telefonisch aufsuchte meinte das wären die Vorschriften weshalb ich aus solch einem Grund so schlecht eingestuft werde. Das kann doch nicht wirklich Wahr sein.
Er meinte wenn der Nierengries nicht wäre, hätte er mich auf T2 gemustert...
Jetzt versuche ich alles in bewegung zusetzten und wenn ich mich unter das Messer legen muss um diesen mist los zu werden, denn der Truppenarzt hat mir gesagt wenn ich kein Nierengries mehr habe soll ich nochmals vom Urologen eine Bescheinigung ausstellen lassen und es denen zukommen lassen.
Soll ich gegen diesen Beschluss Einspruch einlegen?
Mein Urologe hat gesagt das es doch nicht sein  kann das man wegen diesem kaum zu sehenen Nierengries doch nicht so extrem Ausgemustert werden kann.

Ich hoffe das ich hier hilfe finde, denn ich müsste noch diese Woche den Einspruch einlegen.

Danke

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Alexa2003

Vlt noch ein paar mal...
Ich habe es wohl ins falsche Forum geschrieben
Aber ich habe mir eine andere Antwort erhofft als diese!

Tommie

Ach ja, "T 6" heisst "als Reservist verwendungsfähig!" und eine Ausmusterung wäre ein "T 5"!

Und aus welcher Glaskugel hätten Sie von uns gerne eine Vorhersage? Klären Sie das doch mit dem Karrierecenter und spamen Sie nicht das Forum zu!

Und falls es Sie doch noch irgendwann zur Bundeswehr verschlagen sollte, was Gott verhüten möge ;) , können Sie sich schon einmal einen Spruch merken: "Bedauerliche Einzelschicksale können leider nicht berücksichtigt werden!" Wie konnte sich die böse Bundeswehr nur erdreisten, Sie nicht zu nehmen :D ? Tja, leider sind Sie damit nur ein bedauerliches Einzelschicksal, das ... siehe oben ...

ulli76

T6 gibt es jetzt nicht nur für Resis, sondern auch für Aktive/Bewerber.

@TE: Kannst das ja selber in der Vorschrift nachlesen: Googel einfach mal nach der ZDv 46/1.
Ich denke mal, dass das problem darin liegen wird, dass man befürchtet, dass aus dem Gries wieder nen richtiger Nierenstein wird und der ne Nierenkolik verursacht.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatMein Urologe hat gesagt das es doch nicht sein  kann das man wegen diesem kaum zu sehenen Nierengries doch nicht so extrem Ausgemustert werden kann.

Was Ihr Urologe in diesem Fall für eine Meinung vertritt, ist vollkommen irrelevant, weil er keinen Zugriff auf die Musterungsvorschrift hat, die der Musterungsarzt (und nicht, wie von Ihnen geschrieben, der Truppenarzt) anzuwenden hat. Ein Einspruch (Sie meinen sicher "Widerspruch") bringt Ihnen aber auch nichts, weil es keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit gibt.

Ach ja: Falls meine Antwort wieder unter diese Kategorie fällt:

ZitatAber ich habe mir eine andere Antwort erhofft als diese!

überlesen Sie sie einfach.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Alexa2003

@Tommi,

herzlichen Dank für diese wunderbare unübertreffliche Aukunft die kann man nehmen und in die Tonne kloppen ohne scheiss...ich habe mich an dieses Forum gewendet weil ich gehofft habe das mir hier einer der sich auskennt und nicht nur Sprüche kloppt weiter helfen kann... und wenn es einem nicht passt was ich schreibe soll er es einfach lassen meinen Beitrag zu lesen...Ausserdem habe ich mich als SAZ  beworben und da bekommt man auch den Tauglichkeitsgrad 6!
Und ich weiss nicht wer hier an Glaskugeln glaubt, ich auf jedenfall nicht.
Ich wollte lediglich wissen was ich nun tun soll ob ich Einspruch einlegen soll  und ob es einen Sinn hat oder nicht!
Aber ULLI hat mir wenigstens eine Vernünftige Antwort gegeben...Mit dem man sich anscheinend normal Unterhalten kann.
Manch einer kennt es wohl nicht eine zivilisierte verbale intellektuelle kommunikation führen zu können

@ Ulli Vielen Dank für die Info ich werde gleich mal nach schauen!

Alexa2003

@KlauP

Es tut mir leid ich meinte natürlich nicht den Truppenarzt sondern den Musterungsarzt....
Ich wollte einfach nur wissen was ich tun soll, denn es besteht anscheinend noch die Chance (vorrausgesetzt ich bekomme den Gries so schnell wie möglich weg) eingestellt zu werden...ob man da gegen das schreiben Widerspruch einlegen muss/soll oder sonstiges...
Naja was solls

Danke! :)

Firli

Eigentlich sagt der Beitrag vom Spieß hier alles.

Selbst wenn Sie sich jetzt o.g. Vorschrift durchlesen, sind Sie höchstens um deren Inhalt schlauer.
Einspruch,Widerspruch,von mir aus auch Zauberspruch können Sie einlegen soviel Sie wollen, es macht halt nur keinen Sinn da Ihr Anspruch auf Tauglichkeit gleich Null ist.
Soll heißen: T6 ist halt T6.Wenn das so beschlossen ist , dann ist das so beschlossen. Oder in BW-Kurzform: ISSO!

Sie können sich lediglich nach einer gewissen Zeitspanne erneut Mustern lassen.Sinnig wäre dies nach bestätigter "Griesfreiheit" .Aber Vorsicht: Auch darauf haben Sie keinen Anspruch (Korrigiert mich wenn ich mich irre)


SanFw/RettAss

Alexa2003

@Firli

Was hat es dann auf sich das der Musterungsarzt geagt hat das wenn ich Nierengries frei bin nur diese Bescheinigung einreichen muss und keine weiteren ...denken sie ich müsste trotzallem eine ganz neue Bewerbung laufen lassen nach einer geraumer zeit?
Ich meine der Arzt hat mir wirklich die hoffnung gegeben das wenn ich in kurzer Zeit (sprich etwa 3-4 Wochen) mein problem los werde, dann ohne weiteres T2 erreicht habe und ich keine weitere Bewerbung durchlaufen muss.
er meinte nur das ich höchst Wahrscheinlich nochmals zu einem Bundewehr- Urologen müsste wegen einer Kontrolluntersuchung....
Naja, ich lass es einfach mit dem Widerspruch und werde gleich morgen früh zu einem Nierenspezialisten gehen um mir Rat einzuholen wie schnell der mist vom Acker ist.

THX

Paramedic

Alexa

eine OP ist ein schwerwiegender Eingriff, dir wird hier nicht nen Leberfleck weggemacht, sondern ein Eingriff an den Nieren vorgenommen. Ich bezweifle das du da nach den paar Wochen eine Einstellung durchlaufen kannst, da wirst du eher wieder mit T4 nach hause geschickt, bis die OP komplikationslos abgeheilt ist (kann mehrere Monate umfassen).

Außerdem gibt es diese Termine auch nicht so frei zu wählen, aber vielleicht hast du Glück.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

schlammtreiber

Zitat von: Alexa2003 am 11. Dezember 2012, 21:22:38
...ich habe mich an dieses Forum gewendet weil ich gehofft habe das mir hier einer der sich auskennt und nicht nur Sprüche kloppt weiter helfen kann...

Solche Typen werden hier gleich gebannt und gelöscht, wie sähen wir inkompetenten Schwätzer denn sonst im Vergleich aus...?    ::)
Semper Communis
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