Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verlängerung der Führerscheine

Begonnen von Captain_Frosch, 28. Februar 2013, 21:17:04

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Captain_Frosch

huhu, kurze Frage:

ich werde zum 01.07. als SanFW SaZ 12 eingestellt. Mein Führerschein Klasse CE muss ja alle 5 Jahre verlängert werden. Ist nun dieses Jahr wieder soweit.
Ist es Sinnvoll diesen vorher noch verlängern zu lassen oder besteht die Möglichkeit dies über die Bundeswehr machen zu lassen? Ist ja auch mit Kosten verbunden den verlängern zu lassen.

Danke für die Infos

ulli76

Mach das am besten vorher. Es ist nicht gesagt, dass du den BW-Führerschein rechtzeitig bekommst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


InstUffzSEAKlima

Wenn man den privat nicht in dieser Zeit benötigt und irgendwann einen dienstlichen bekommt, kann man sich das getrost sparen. Nach den 5 Jahren wird der FS ja nicht aberkannt, sondern "ruht" lediglich bis zur "Wiederinbetriebnahme", d.h. es darf in dieser Zeit kein Fahrzeug der entsprechenden Klasse gefahren werden. Seit einiger Zeit ist auch die 2-Jahres-Frist entfallen, d.h. nach 2 Jahren Ruhe muss keine komplette Neubeantragung mehr vorgenommen werden.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau