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SaZ im Sanitätsdienst

Begonnen von Katatafisch, 08. Dezember 2012, 14:49:04

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Katatafisch

Guten Tag,

ich habe einige Fragen zum Sanitätsdienst, wenn ich mich dort für 4 oder 8 Jahre verpflichten würde.

Derzeit bin ich T1 gemustert und habe bereits die Allgemeine Grundausbildung mit allem was dazu gehört (Wachausbildung, etc.) im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes absolviert. Ich bin auf Ausbildungssuche und die Bundeswehr ist eine meiner alternativen da es mir dort während des FWD sehr gefallen hat.

Ist es möglich beim Sanitätsdienst eine Ausbildung zu machen welche auch im Zivilen nach der Zeit bei der Bundeswehr brauchbar ist? Ich denke im moment an den bereich Rettungssanitäter/Rettungsassistent.

Meine Stammeinheit ist aktuell die ABC-Abwehr (allerdings ohne ATN). Kann ich die Truppengattung noch wechseln wenn ich SaZ werde?

Danke im Vorraus für die Beantwortung der Fragen
Gruß

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Volle87

Zu den Ausbildungen:
Rettungsassistent nur in der Laufbahn der Fw mit 13 Jahren verpflichtung
Rettungssanitäter mittlerweile nur noch in der Laufbahn Uffz o.P.
Als Mannschafter bekommt man im ZSanD keine Ausbildung mehr, die im Zivilen anerkannt wird. Teilweise nicht mal mehr einen verwertbaren Führerschein, also BCE o.ä.

Katatafisch

Ich grabe den Thread nochmal aus:

Joa, hab beim KWEA angerufen und einen Termin für die Beratung vereinbart - allerdings weiß ich jetzt schon das die eh nur das sagen, was ich in Flyern lesen kann (kenne ich ja schon vom FWD^^).

Frage an die Wissenden hier, da ich vom KWEA nichts erwarte:
Wenn ich die Uffz-Laufbahn machen möchte...
...muss ich dann den den AGA-Lehrgang wiederholen?
...werde ich direkt als Obergefreiter (UA) eingestellt?
...welche Art von Lehrgängen muss ich in der Dienstzeit absolvieren (Beispiele)?

Das wäre auch (vorerst) alles.

Danke im Vorraus

Tommie

Ob Sie die Grundausbildung wiederholen müssen, wird danach entschieden, wie lange Ihr Wehrdienst zurück liegt und wo Sie die Grundausbildung gemacht haben! Je länger die AGA zurück liegt, umso größer die Wahrscheinlichkeit, aber sicher ist es nicht!
Wenn der Dienstgrad, den Sie während Ihres FWD erreicht haben, Obergefreiter ist, dann werden Sie auch mit diesem Dienstgrad eingestellt. Und wenn Sie zur Uffz-Laufbahn zugelassen werden, dann erhalten Sie auch den "Stressbalken", sind somit OG UA!
Sie werden all die Lehrgänge absolvieren, die für Ihren Dienstposten notwendig sind ;) ! Also z. B. als Einsatzsanitäter werden Sie den entsprechenden lehrgang zum Erwerb der ATB EinsSan besuchen und wahrscheinlich noch einen BW-Führewrschein, BC1E oder BCE, machen!

AQnsonsten gilt: Der RettAss ist ein beruf, "so richtig" und mit Ausbildung, der Rettungssanitäter ist das nicht! Den RettSan, bei der BW EinsSan, gibt es in der Uffz-laufbahn mit einer Verpflichtungszeit von 8 jahren, den RettAss nur in der FW-Laufbahn bei einer Verpflichtungszeit von 13 Jahren! Vier Jahre gibt es für Mannschafter, aber da gibt es keine der erwähnten Ausbildungen (mehr)!

Katatafisch

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Von wem wird entschieden ob ich die Grundausbildung wiederholen muss? Ich habe sie 2012 bei der ABC-Abwehrtruppe bestanden - ist also noch nicht allzu lange her.

Tommie

2012? Sind Sie noch aktiver Soldat? Im Normalfalle werden Sie dann die AGA eher nicht wiederholen, allerdings werden Sie den Sanitätsgrundlagenlehrgang mitmachen, welcher üblicherweise im dritten Monat jeden Quartales in den AGA-Kpen stattfindet!

Katatafisch

Nein. Ich hatte vor kurzem DZE und brauche eine Alternative falls ich meinen Ausbildungsplatz im September 2013 doch nicht bekomme. Darum habe ich zwar vor mich zu bewerben aber mich noch nicht zu verpflichten.

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