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Nachträgliche urlaubstage/ quartalstage

Begonnen von SOundSO, 08. Januar 2013, 08:48:10

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SOundSO

Hallo liebe Kameraden.

Ich habe gehört das es nun keine Quartalstage mehr geben soll. Dafür bekommen wir aber wohl extra urlaubstage, auch aus dem vorigen jahr. Weiß jemand ob diese information so richtig ist?

Steve87

So in der Form ist das nicht richtig. Die Quartalstage gibt es offiziell schon länger nicht mehr.
Die Urlaubsordnung wird aber dahingehend geändert das die jüngeren Soldaten nicht mehr "benachteiligt" werden und jetzt auch 29(30?) anstatt 26 Urlaubstage im Jahr bekommen.
Dazu kommt das aus '11 und '12 jeweils 3(4?) Tage "nachgeliefert" werden. Meines Wissens ist das alles schon offiziell.
Wie gesagt, mit den Quartalstagen hat das NICHTS zu tun.
Korrigiert mich wenn ihr irgendwo einen Fehler findet.
Beamter im mittleren technischen Dienst

SOundSO

Alles klar, super für die  Antwort. Selbst im Gezi konnte man mir das so nicht erklären. Nun weiß ich bescheid. Danke ;)

KlausP

ZitatMeines Wissens ist das alles schon offiziell.

Wenn das offiziell wäre, müsste es zumindest eine Vorabinformation zur Ändereung der ZDv 14/, F501 "Soldatenurlaubsverordnung" geben.

ZitatSelbst im Gezi konnte man mir das so nicht erklären.

Dann soll der GeZi-Soldat diesbezüglich mal den Spieß befragen, ob das was gekommen ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Was Quartalstage angeht einfach mal die Forensuche bemühen.

13. Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom 14.12.12:
- Für die Jahre 2011 und 2012 erhalten alle Soldaten nachträglich 30 Urlaubstage.
- Ab 2013 erhalten Soldaten bis zum 55. Lebensjahr 29 Urlaubstage und ab dem 55. Lebensjahr 30.
- Alle Soldaten, die vor dem 14.12.12 bereits Anspruch auf 30 Urlaubstage hatten haben diesen auch weiterhin.
- Für bereits ausgeschiedene Soldaten wird derzeit geprüft, ob Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht.

Gruß Andi
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LuftwaffenSLD

Das war das erste was ich in unserem Lono Org Briefkasten im neuen Jahr gefühlte 100mal gefunden habe.

Sie können im übrigen auch Zusatzurlaub ab 110 Stunden Nachtdienst im Jahr geltend machen.

Steve87

@ Klaus
Da ich selber keinen LoNo Account habe kann ich nicht sagen ob da eine Info zu rausgekommen ist. Aber die Informationen habe ich von einem Lehrgangskameraden dessen Frau im GeZi in Parow sitzt.(Jaja ich weiß, der eine sagts dem andern und der wieder dem nächste.....:-) )
Aber es scheint ja so ziemlich zu stimmen.
Beamter im mittleren technischen Dienst

Flugzeugbastler

Bei uns gabs einen Newsletter über das Thema.

Fakt ist:  je 4 Tage rückwirkend für 2011 und 2012 also in der Summe 8 Tage rückwirkend.

Ab 2013 gibt es 29 Tage Erholungsurlaub bis zu einer bestimmten Altersgrenze (die ich nicht mehr genau weiß, aber ich meine das es mit 40 war).

Und man soll die 4 Tage aus 2011  bis 31.03.2013 aufbrauchen.

Andi

Zitat von: Flugzeugbastler am 09. Januar 2013, 18:42:53
Bei uns gabs einen Newsletter über das Thema.

Dessen Inhalt ich ja schon widergegeben habe. Danke für das Gespräch.

Bitte zukünftig erst die bereits geschriebenen Beiträge lesen und dann posten - nicht andersherum!
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Rollo83

Bis 31.3.2013 sollen die Tage genommen werden!? Ich Wette unser GeZi händige Tage bis dahin nicht mal in die Urlaubsakte eingepflegt.

KlausP

Zitat von: Rollo83 am 09. Januar 2013, 19:20:30
Bis 31.3.2013 sollen die Tage genommen werden!? Ich Wette unser GeZi händige Tage bis dahin nicht mal in die Urlaubsakte eingepflegt.

Die von 2011.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Das Wesentliche hat Andi ja bereits erklärt.

Zur Anwendung:

1. Die derzeit im Umlauf befindliche Information des GVPA des BMVg ist keine Rechtsgrundlage für den Bereich der Soldaten !

2. Wie in der Info ja auch steht ... die Änderung der SUV ist eingeleitet ... woran es noch fehlt ... ist die Veröffentlichung der Änderung !

3. Sobald diese erfolgt ist, können die UKK's entsprechend angepasst werden.

4. Der EU aus 2011 wird dem EU aus 2012 hinzugerechnet ( EUV § 17 Abs. 3 ). Somit verfällt er mit dem EU für 2012 >> also am 31.12.2013.
   Somit muss er - wie der EU aus 2012 - bis zum 31.12.2013 abgegolten sein. Nicht bis zum 31.03.2013 !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rollo83

Lol was geht denn mit ihnen?
Wenn 100x die gleiche Antwort gegeben wird füllt sich nun mal auch der Webspace.
Ich seh auch keinen Sinn darin wenn Andi die passende Antwort gibt und 2 Postings weiter noch mal genau das gleiche geschrieben wird!?

mailman

Die Beiträge von "Verfolger" wurden vorläufig (oder auch dauerhaft) entfernt.

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