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SaZ nicht geklappt dann FWDL?

Begonnen von User12345, 13. Januar 2013, 23:39:23

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User12345

Hi, ich hab hier eine sehr komplexe Frage. Wurde im ZNWG im Dezember gemustert und Mannschaftseignung bekommen, nun musste ich noch einen Attest nachreichen und bekam dann letzte Woche eine antwort das ich zurzeit T4 bin und zurückgestellt wurde bis Oktober. Nun haben die ja meine Ärztl. Unterlagen im ZNWG, kann ich mich vielleicht als FWDL bewerben und neu mustern lassen bzw. hoffen das ich dann T2 bekomme? Hatte im ZNWG erzählt das ich in letzter Zeit eine Magenspiegelung gemacht habe und nun haben die da etwas gefunden womit ich eigntl. gar keine Probleme habe und mein Hausarzt es auch so meint, fakt ist die haben diese Ergebnisse und damit bin ich T4, wenn ich mich jetzt z.B. als FWDL bewerbe und nichts von der Spiegelung erwähne hät ich dann eine Chance evtl. oder fordern die dann die Unterlagen vom ZNWG? Weil normal wird man da ja neu gemustert im KWEA und muss nicht zum ZNWG? Weil dann würd ich wenigstens den FWDL absolvieren und paar Jahre später nochmal als SaZ bewerben. Hoffe mir kann da jemand behilfreich sein. Danke.

MFG

Lidius

Ganz schlechte Idee,

natürlich hat das KWEA deine Unterlagen und man weiß das du vorrübergehend nicht tauglich bist.

Darüber irgendwas zu verschweigen solltest du gar nicht erst nachdenken, sobald das rauskommt bist du ohne jegliche weitere Bezüge wegen Einstellungsbetrug wieder draussen.

KlausP

Außerdem müssen alle FWDL-Bewerber mit Einrichtung der Karrierecenter ebenfalls dort zur Eignungsfeststellung. Der einzige Unterschied zu den SaZ-Bewerbern besteht darin, dass sie (noch) keinen Sporttest absolvieren müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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