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OFW > HptFW Erfahrungsstufe ?

Begonnen von airforce83, 12. Januar 2013, 13:14:53

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airforce83

Guten Tag ,

war bisher OFW   Erfahrungstufe 4 , 29 Jahre alt  . seit 1 Juli 2003 beim Bund.

nun HptFW und einige Kameraden meinte ich werde nun auf ERfahrungsstufe 3 abrutschen
stimmt das?

ich hab viel gelesen aber nix gefunden :(
mein WBV Berater konnte mir auch nicht helfen.
er sagte mir nur das ich im juli 2012 von 3 auf 4 hoch gekommen bin.

aber ob ich nuna uf 3 abrutsche wusste er nicht haha.

hab immo 2354 € brutto als oberfeldwebel + 45 € amtszulage

als Hptfw in stufe 3 hätte ich ja sogar weniger brutto?? :(
müßte ich nicht in stufe 4 dann bleiben?

kennt sich einer aus?
ob ich in 3 oder 4 komme
und wie mein Brutto wäre?


ausserdem hab ich eine frage
wenn ich beamter würde nach dem bund also E-Z schein einlösen würde
würde man dann die erfahrungsstufe behalten oder auf A6 Stufe 1 anfangen?


lg


airforce83

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2013&matrix=1

hier ist schon 2013 drin oki

dann wäre stufe 3 von hptfw mehr als stufe 4 von ofw.

aber bin ich nicht im "neuen" system schon drin?
weil ich im sommer von 3 auf 4 gekommen bin???
kann mir einer mit leichten worten erklären ob ich in 3 komme oder in 4 bleiben? :)

danke

Lidius

Wir hatten das Thema glaube ich schonmal, aber ich finds gerade nicht. Ich hoffe ich bekomms noch richtig zusammen. Maßgebend dürfte hier der § 27 Bundesbesoldungsgesetz sein:

Zitat(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).
(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht bei Beamten nach § 28 Absatz 1 Erfahrungszeiten anerkannt werden oder bei Soldaten eine andere Bemessung des Grundgehaltes nach Absatz 4 Satz 4 erfolgt. Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem die Ernennung wirksam wird. Die Stufenfestsetzung ist dem Beamten oder Soldaten schriftlich mitzuteilen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für

1.
    die Versetzung, die Übernahme und den Übertritt in den Dienst des Bundes,
2.
    den Wechsel aus einem Amt der Bundesbesoldungsordnungen B, R, W oder C in ein Amt der Bundesbesoldungsordnung A sowie
3.
    die Einstellung eines ehemaligen Beamten, Richters, Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit in ein Amt der Bundesbesoldungsordnung A.

(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit bei Soldaten in der Stufe 2 zwei Jahre und drei Monate und bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei Jahre. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Absatz 2 nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.
(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; bei einer Ernennung nach diesem Monat werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten nach § 28 Absatz 1 Satz 2 wie Erfahrungszeiten anerkannt. Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate. Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4. Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde.

Heißt, durch den Besoldungsgruppenaufstieg werden die Erfahrungsstufen neu berechnet. Da sich alles um 12 Monate verschiebt, solltest du im Juli wieder Stufe 4 haben. Solltest du im Juli erst Hauptfeldwebel werden, dann würdest du nicht abrutschen, da du dann ja die Zeit für 4 auch schon voll hast.

airforce83

ich danke dir

also du denkst

nun 3 und im juli dan wieder 4?

Lidius

Zitat von: airforce83 am 12. Januar 2013, 13:43:13
ich danke dir

also du denkst

nun 3 und im juli dan wieder 4?

So meine ich das zumindest, aber wenn du jetzt frisch befördert wurdest, dann solltest du ja eh ende des Monats ne Abrechnung von der WBV bekommen, da wirds dann ja auch drin stehen.

airforce83

ja finde das nur bisschen peinlich das der von der WBV das nicht weiss haha.

naja hab mal geguckt 50€ netto mehr wenn auf 3 und 130€ mehr wenn stufe 4 bleibt :)

immerhin :)
sehe es ja dann daran welche sutfe ich bin auch ohne abrechnung.
und warum denkst du ich komme dann sommer stufe 4?
muss ich nicht wieder 3 jahre warten?


LuftwaffenSLD

Wenn ich das mal überschlage wirst du vermutlich auf 3 fallen und dein Eintritt in 4 neu.berechnet. Die WBV kriegt das auch durch Software presentiert.

Lidius

Zitat von: airforce83 am 12. Januar 2013, 13:49:15
ja finde das nur bisschen peinlich das der von der WBV das nicht weiss haha.

naja hab mal geguckt 50€ netto mehr wenn auf 3 und 130€ mehr wenn stufe 4 bleibt :)

immerhin :)
sehe es ja dann daran welche sutfe ich bin auch ohne abrechnung.
und warum denkst du ich komme dann sommer stufe 4?
muss ich nicht wieder 3 jahre warten?

Ne, weil sich der Stufenaufstieg von 3 auf 4 sich ja nur um 12 Monate verschiebt.

Vorher: A7 von 3 auf 4 Wartezeit 3 Jahre
Jetzt: A8 von 3 auf 4 Wartezeit 4 Jahre

Ich geh davon aus, dass das ganze weitergerechnet wird, daher hättest du deine 4 Jahre dann ja im Juli wieder voll.

Wenn es nicht so wäre (und das ganze wieder von vorne anfängt zu zählen), dann würde ja ein StUffz (gehen wir mal davon aus der wäre SaZ 12, selten, aber gibts ja), mit gleichem Diensteintritt wie du, ja schon Erfahrungsstufe 5 erreichen, während du wieder erst kurz vor 4 wärst, heißt der würde sogar mehr verdienen, das erscheint mir etwas unsinnig.

Lidius

Eine richtige Auskunft kann dir aber nur die WBV geben, es kann eigentlich nicht sein, das dein Sachbearbeiter das nicht kann. Da würde ich nochmal nachhaken.

Gast13

Ich habe zum gleichen Thema auch noch eine Frage:

Mein Stufenaufstieg von 3 zu 4 erfolgte 04/2011 als StUffz(FA), 2012 erfolgte nach Beförderung zum Fw dann der Wechsel zum OA TrD und demnach ggf. zum 01.01.2015 die Beförderung zum OFhr. Der nächste Aufstieg könnte ja 04/2015 erfolgen, dann wären ja die Stufenlaufzeit von 4 Jahren zwischen den Stufen 4 und 5 erreicht. Aber durch die mögliche Beförderung zum OFhr und Aufstieg in A8 verlängert sich die Stufenlaufzeit um 1 Jahr auf 5 Jahre und ein Aufstieg wäre dann 04/2016 und danach jeweils nach 5 weiteren Jahren Laufzeit möglich, richtig?

Bevor ich wieder 2 Wochen versuche, meine Sachberaterin zu erreichen, frage ich lieber hier nach  ;) Zudem beim letzten Stufenaufstieg keine Angabe für den nächsten Aufstieg vermerkt wurde, bei der ersten Beförderung nach der Einstufung 2009 wurde das noch vermerkt.

Seb090

Die Verlängerung um 1 Jahr bezieht sich nur auf Stufen 1-3. (§ 27 Abs. 4 Satz 2 BBesG). Stufe 5 sollte davon also unbeinträchtigt nach 4 Jahren erreicht werden.
Oberstabsarzt

Seb090

In den Stufen 5-7 dann jeweils 5 Jahre, das ist richtig.

Sry für den Doppelpost.
Oberstabsarzt