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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Strafbefehl keine Beorderung

Begonnen von Muggel, 18. Januar 2013, 07:55:39

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Tommie

Dass ausgerechnet ich das einmal zu Dir sagen muss, F_K ;): Fragen wir doch einfach eine ZDv, in diesem Falle die ZDv 20/3, die in ihrer Ziffer 602 dazu Stellung nimmt:

Zitat"Zu dienstlichen Veranstaltungen können Personen, die dienstfähig sind und das 65. Lebensjahr bis zum Ende der dienstlichen Veranstaltung noch nicht vollendet haben, mit ihrem Einverständnis zugezogen werden. Während der Wehrdienstleistung stehen sie in einem Wehrdienstverhältnis.
Grundlage für die Feststellung der Dienstfähigkeit ist in der Regel die letzte in den Gesundheitsunterlagen dokumentierte ärztliche Untersuchung. Eine aktuelle Prüfung vom zuständigen Kreiswehrersatzamt findet nur bei Ungedienten, oder wenn die Person oder die zuziehende militärische Dienststelle Zweifel an der Dienstfähigkeit geltend macht, statt. Für die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen kann eine
Ausnahmeentscheidung von den Bestimmungen der ZDv 46/1 beantragt werden..."

Demnach folgt für mich, dass derjenige dienstfähig ist, der die Kriterien nach der ZDv 46/1 erfüllt und mindestens "T 3" bzw. "T 6" erreicht hat, oder ;) ?

bayern bazi

Zitat von: Tommie am 18. Januar 2013, 14:42:31
Dass ausgerechnet ich das einmal zu Dir sagen muss, F_K ;): Fragen wir doch einfach eine ZDv, in diesem Falle die ZDv 20/3, die in ihrer Ziffer 602 dazu Stellung nimmt:

Zitat"Zu dienstlichen Veranstaltungen können Personen, die dienstfähig sind und das 65. Lebensjahr bis zum Ende der dienstlichen Veranstaltung noch nicht vollendet haben, mit ihrem Einverständnis zugezogen werden. Während der Wehrdienstleistung stehen sie in einem Wehrdienstverhältnis.
Grundlage für die Feststellung der Dienstfähigkeit ist in der Regel die letzte in den Gesundheitsunterlagen dokumentierte ärztliche Untersuchung. Eine aktuelle Prüfung vom zuständigen Kreiswehrersatzamt findet nur bei Ungedienten, oder wenn die Person oder die zuziehende militärische Dienststelle Zweifel an der Dienstfähigkeit geltend macht, statt. Für die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen kann eine
Ausnahmeentscheidung von den Bestimmungen der ZDv 46/1 beantragt werden..."

Demnach folgt für mich, dass derjenige dienstfähig ist, der die Kriterien nach der ZDv 46/1 erfüllt und mindestens "T 3" bzw. "T 6" erreicht hat, oder ;) ?


oder einer der dienstaufsicht führt den kameraden meldet und zur nächsten dvag nicht mehr einlädt ohne erneute untersuchung

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Bei uns hat den "BMI-Prüfblick" immer der FwRes, der dabei sehr nachhaltige Unterstützung vom StOffz Res und Kdr LKdo erhält ;) !

Und sehr viele der Kameraden, deren Dienstfähigkeit dann bezweifelt wird, wollen irgendwie auch gar keine Überprüfungsuntersuchung im Karrierecenter haben! Warum wohl ;) ?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatIch frage mich nur, ob man das forcieren muss.

Och Tommie - ich habe schon einen "gewissen Ruf" - da muss man nicht unbedingt draufsatteln.
Ich halte mich in der Regel von solchen Veranstaltungen fern - und gut ist.

Tommie

Muss man nicht, ulli76, aber vielleicht haben die beiden nur Angst, dass irgendwann einmal eines von den "vollgefressenen Hortkindern" während einer DVag den Löffel abgibt und sie dann die Scherereien mit der Leiche haben ;D !

Übrigens, die Frage mit dem Frocieren kam von der Ulli ;) !

schlammtreiber

Zitat von: bayern bazi am 18. Januar 2013, 14:40:38
anderseits wenn ich mir heute mal so sachen anschau die wir "früher" verbrochen haben

da hat es oft auch nur a watschn gegebn und dann war die sache erledigt

Dein Wort in Gottes Ohr.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

miguhamburg1

Lieber Tommie, T 3 gibt es doch länsgt nicht mehr. Da haben Sie sich wohl verschrieben und meinten T 2 oder?

Tommie

Nein, ich meinte definitiv "T 3", weil es immer noch "Altlasten" gibt, die "damals(TM)" so gemustert wurden und diese Signierziffer noch immer in ihrer G-Karte und in den Unterlagen beim KWEA stehen haben! Und mittlerweise sollten dann auch alle ehemals "T 3" gemusterten in die neue "Tauglichkeitsstufe "T 6" überführt worden sein. Aber sicher kann man sich da auch nicht sein ;) !

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