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Dienstzeit verkürzen

Begonnen von Maggy, 07. Februar 2013, 13:51:36

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justice005

Der tolle Disziplinarvorgesetzte verletzt seine Dienstpflichten und begeht selbst ein Dienstvergehen mit seinem Verhalten. Er verletzt seine Fürsorgepflicht nach § 10 III Soldatengesetz sowie seine Kameradschaftspflicht gem. § 12 Soldatengesetz, außerdem verliert er dadurch seine Achtung bei Untergebenen (§ 17 II 1 Soldatengesetz). Als Disziplinarvorgesetzter disqualifiziert er sich.

Sie sollten nicht die Dienstzeit verkürzen, sondern dem Chef deutlich machen, was Sache ist. Bzgl. dieser Sprüche wäre vielleichte eine Beschwerde angebracht. Sollten Sie Bedenken haben, dass der Kommandeur die Sache nicht ernst nimmt, wäre auch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten zu überlegen.

Bevor Sie sich zu solch einem Schritt entschließen, sollten Sie dem Chef zunächst mal mitteilen, wie Sie sein Verhalten bewerten (siehe oben) und dass Sie eine Beschwerde und/oder eine Eingabe in Betracht ziehen. Vielleicht reicht das ja schon.


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