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Urlaub nach der AGA?

Begonnen von Stefan-Spider, 25. Februar 2013, 16:51:13

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Stefan-Spider

Guten Tag zusammen!

Meine Frage lautet ob man nach der AGA automatisch Urlaub hat (weil ich das mal irgendwo aufgeschnappt habe), oder ob es dann direkt über in die Stammeinheit geht?

Gruß Stefan

Ralf

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mailman

Evtl. gibt es im Dezemberquartal über die Feiertage Urlaub, wenn die Kompanie Urlaub hat.

Das sind aber Einzelfälle und in die neue Einheit muss man in jedem Fall unverzüglich.

InstUffzSEAKlima

Im Regelfall ist der letzte Tag in der Grundausbildung Reisetag, d.h. man wird von der AusbKp in Marsch gesetzt und verlegt zur Stammeinheit, um sich dort zuversetzt zu melden. Wenn dies aus Gründen der Entfernung erst nach Dienst geschieht, so ist i.d.R. ein Diensthabender (GvD/UvD) informiert, bei welchem sich zu melden ist und von diesem auch die vorgesehene Stube, Bettwäsche usw. empfängt. Dass diese Dienstreise im DA durchzuführen ist, sollte auch klar sein, da es recht häufig vorkam bzw. heute noch immer passiert, dass Kameraden in zivil aufschlagen und nur ein "Tach, hier bin ich" fertigbringen.
Wenn wirklich die Absicht besteht, direkt nach der GA Urlaub zu nehmen, so ist dies vorab mit der aufnehmenden Einheit (Spieß) abzuklären, da notwendige organisatorische Belange so anders geregelt werden müssen. In den Haupturlaubszeiten (Sommermonate) kommen solche Wünsche hin und wieder schon mal vor.

Guido88

Hallo, stelle meine Frage mal hier...

wie sieht es denn generell mit Urlaub aus?
Sind das auch 30 Tage im Jahr die wie gewünscht beantragt werden können wie man möchte?
Und wie sieht es an Feiertagen und Weihnachten aus? Sind dann auch die Kasernen geschlossen?

MfG Guido

Beobachterbernd

ZitatDass diese Dienstreise im DA durchzuführen ist, sollte auch klar sein, da es recht häufig vorkam bzw. heute noch immer passiert, dass Kameraden in zivil aufschlagen und nur ein "Tach, hier bin ich" fertigbringen.

In meiner AGA ist das damals so "geregelt" worden, dass Kameraden, welche in andere Kasernen versetzt wurden, in zivil reisen und kaserneninterne Versetzungen (Wachbtl Berlin) im DA durchzuführen sind. Die rechtliche Grundlage hat mich "damals" schon nicht interessiert, da ich eh lieber zivil als den DA trage, aber hätten mich eventuelle Feldjägertrupps belangen können? Ich hab ja lediglich den Befehl ausgeführt!

HFlg01

Hallo Guido,

meines Wissens gibt es laut SUV (Soldatenurlaubsverordnung) aktuell 29 Tage Erholungsurlaub pro Jahr; erst die "Alten" bekommen 30 Tage. Diese Tage kannst du natürlich beantragen, wann du willst - nur ob du sie auch bewilligt bekommst ist die andere Frage. Daher am besten vorab mit deinem TE-Führer absprechen.
Sonn- und Feiertage sind prinzipiell dienstfrei und an Tagen wie Heilig Abend oder Silvester gibt es bei uns meist vom Kommandeur frei. Dazu kommt dann evtl. noch Sonderurlaub, Urlaub für Auslandsverwendung und FvD (Freistellung vom Dienst) für zusätzliche Dienste, wie z.B. GvD/UvD.

Viele Grüße
Andi

PS: Kasernen sind i.d.R. nie geschlossen

mailman

Bei mir fiel die Kommandierung damals auf einen Freitag und wir wären bei der Anreise erst  weit nach 19 Uhr dort angekommen.
Da es eine umfangreiche Einschleusung geben sollte/gab bekamen wir ein Fernschreiben von unserem "neuen" Kompaniechef, das wir Montag anreisen dürfen und im FA Tarndruck Grundform

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