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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Gespeicherte Daten in Personalakte nach Austritt aus Bundeswehr.

Begonnen von Matze 78, 08. Februar 2013, 20:35:28

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Matze 78

Guten Abend in die Runde..

Ich bin im Jahr 2000 nach Beendigung meines Grundwehrdienstes ausgeschieden. Letztes Jahr hab ich mich nun entschlossen, als Reservist tätig zu werden. Einverständniserklärung für eine Beorderung hab ich auch abgegeben, auch für die RSU. Anfang des Jahres Zuziehung zur Dvag Info RSU erhalten, nach jetzigen Stand auch beordert in die RSU und für einen Dienstposten eingeplant. Heut Anruf vom LdKo, Beorderung nicht möglich, da Karrierecenter sagt ich sei zur Zeit wehrrechtlich nicht verfügbar. Zur Dvag soll ich trotzdem hin kommen, so die Aussage vom LdKo.
Weiß einer wielange gewisse Daten/Einträge beim KC gespeichert werden??Gibt da wohl so nen "Giftschrank", wo trotzdem noch gewisse Dinge gelagert und abgeheftet sind!?

Mfg Matze
AGA 12./LwAusbRgt3  05/99-06/99
Stamm 2./FlaRakGrp38  07/99-02/2000


Matze 78

Gab n einfaches Diszi gegen mich, das war 99, wir haben 2013!! Kann doch nicht sein das mir nach 14 Jahren immer noch was vorgehalten wird, was damals war. Mein Führungszeugnis ist ohne Eintrag, ich hab n ausgezeichnetes Dienstzeugnis nach Ende meines Wehrdienstes bekommen. Mein KpChef sagte damals, nach 3 Jahren ist das eh aus der Akte gelöscht. Kann doch nicht sein.

mfg
AGA 12./LwAusbRgt3  05/99-06/99
Stamm 2./FlaRakGrp38  07/99-02/2000

ulli76

Ein einfaches Diszi ist sicher nicht das Problem. Mal davon abgesehen müsste das tatsächlich getilgt sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Matze 78

Es war eine einfache Disziplinarmaßnahme laut Wehrdisziplinarordnung (Arrest 7 Tage, tagsüber Dienst getätigt, nach Feierabend im Wachhäuschen verbracht).
AGA 12./LwAusbRgt3  05/99-06/99
Stamm 2./FlaRakGrp38  07/99-02/2000

KlausP

1999 betrug die Tilgungsfrist für eine einfache Disziplinarmaßnahme, glaube ich, noch 3 Jahre. Inzwischen muss sie definitiv aus der Akte entfernt worden sein, zuständig dafür ist bei ehemaligen Soldaten das wehrüberwachende KWEA.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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