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Erstattung Verdienstausfall WÜ

Begonnen von KTA, 14. Februar 2013, 12:20:52

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KTA

Hallo Forum,

ich weiss, es handelt sich bei meiner Frage in der Tat um ein Luxusproblem, dennoch möchte ich es gerne geklärt wissen.

Im angenommenen Fall, bekommt (verdient ;D) ein angestellter wehrübender Reserveoffizier einen höheren Tagessatz als den zu erstattenden Verdienstausfall (153 Euro ledig). Er macht also während der WÜ einen Verlust (WS und LZ wird vernachlässigt). Kann dieser "Verlust" steuerlich geltend gemacht werden, oder hat sich die Aktivität für die Bundeswehr damit erledigt?!

Besten Dank für die Infos.

Gruß

KTA

wolverine

#1
Verstehe ich nicht ganz. Der "Verlust" müsste doch bereits auf der Einnahmenseite stehen (eben weniger) und sich da steuerlich auswirken (in der Progression).
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KTA

Korrekt es ist eben weniger netto.

Aber hoch gerechnet aufs Jahr werden rund 100/150 Euro Lohnsteuer weniger fällig. Im hohen Steuerbereich wirkt sich das immer weniger aus. Der Einkommensverlust (netto) im Wehrübungsmonat fällt aber durch den gedeckelten Verdienstausfall höher aus. Es entsteht also ein Verlust.

Ist nicht wirklich viel, aber er ist da.

Gruß

KTA

wolverine

Welcher "Verlust" soll denn da entstehen bzw. als was soll man den geltend machen? Es ist ein Weniger an Einnahmen und deshalb wirkt es sich in der Progression aus.  Entweder stehe ich auf dem Schlauch oder bin zu blöd für die Frage. Sollen unsere Steuermänner etwas zu beitragen.
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F_K

ZitatEs entsteht also ein Verlust.

NEINNNNNNNNNNNNN - es entsteht kein Verlust - Du erzielst lediglich weniger Einnahmen aufgrund einer freiwilligen Entscheidung (die weniger Einnahmen werden ggf. durch Sold, LZ und andere Dinge wieder aufgehoben).

Eine irgentwie geartete "Absetzung eines virtuellen Verlustes" ist nicht möglich.

KTA

OK soweit!

Also der Maximalbetrag Unterhaltssicherung für Angestellte ist absolut fix?!
Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe mal gelesen, dass der Max.-Betrag für Selbständige (rund 300 Euro Tagessatz), auf speziellen Antrag anfordernder Truppenteil über die WVB erhöht werden konnte. Habe da Spezialisten im ärztlichen Bereich im Auge, welche für die BW sehr interessant sind, aber eben auch teuer.

KTA

F_K

@ KTA:

Ja.

Glaube ich NICHT.

Das Pendel ist da umgeschwungen - da wurde (auch im Angestelltenbereich) zu viel betrogen.

Selbstständige dürfen nur max. 30 Tage im Jahr üben - im Vorfeld ist bei den Optionen "ruhen des Betriebes / Stellvertreter" die KOSTEN gegenüber dem Nutzen darzustellen und von P im Einzelfall zu genehmigen.


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