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Studium bei der Bundeswehr fortsetzen mit Aussicht auf Offiziersdienstgrad?!

Begonnen von Joe86, 19. Februar 2013, 15:30:30

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Joe86

Hallo Zusammen.  :)

Ich bin gelernter Industriekaufmann und mache derzeit neben mein Beruf ein Wirtschaftsingenieur Studium. Vor meiner Ausbildung absolvierte ich freiwillig meinen Wehrdienst. Nach 9 Monaten kehrte ich dann zum zivilen Beruf zurück. Nach längerer Überlegung würde ich gerne zur Bundeswehr zurück kehren...

Meine Frage hierzu:

Könnte ich zurück zur Bundeswehr um dort auch mein Studium reibungslos fortsetzten? Welchen Dienstgrad würde ich bekleiden und was für eine Verwendung würde man als Wirtschaftsingenieur erhalten?

Das eine Verbindung zwischen Soldat und "zivilen Studium" möglich ist, weiß ich. Ich habe einen Kameraden in meiner Klasse, den ich derzeit aber nicht befragen kann zu dem Thema, weil er sich zur fliegerischen Ausbildung in Canada aufhält.

Grüße Joe


Heidjer

Ob das Studium "nahtlos" fortgesetzt werden kann/welche Studienanteile anerkannt werden, wird nur die entsprechende Professur der Bundeswehruni entscheiden können.
Am besten einfach mal im Vorfeld mit der "akademischen" Seite absprechen, in weit es möglich ist. Kontaktmöglichkeiten gibt's auf www.hsu-hh.de (Hamburg) oder www.unibw.de (München). Wenn es da nämlich von akademischer Seite schon Gründe gibt, die das ganze nicht zulassen, dann hat sich der Rest eh erledigt.

Ralf

I.d.R. geht ein nahtloser Übergang nicht, weil du zuerst den Offizierlehrgang vorschalten musst, bevor du ins Studium gehst. Wenn du z.B. den Bachelor erreicht hast, ist die Möglichkeit einer Übernahme mit einem höheren Dienstgrad (Oberleutnant) oder in Ausnahmefällen auch noch das Weiterstudium zum Master möglich.
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dunstig

Wir hatten einen Kameraden, der schon einen B.Sc. in Maschinenbau hatte. Der Kamerad ist im untersten Dienstgrad eingestiegen und hat mit uns zunächst den Offizierlehrgang in FFB gemacht. Anschließend ist er dann direkt im Masterstudiengang an der Uni eingestiegen und wurde dann - im Vergleich zu den Kameraden, die mit ihm den OL gemacht haben - früher zum Oberfähnrichund Leutnant befördert (auf Grund der akademischen Vorbildung vermute ich). Ob dies das typische Vorgehen ist, weiß ich nicht, aber die Möglichkeit besteht (je nach Einzelfallbetrachtung).

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Das kommt halt immer darauf an, ob er als Seiteneinsteiger aufgrund seines nutzbaren Studiums eingestellt wird, oder als Ungedienter im untersten Dienstgrad (hier wird das Studium dann nicht als nutzbar bewertet).
Ein Beispiel aus der Diplomzeit: Bewerber bewirbst sich für den ObjSLw und hat ein ziviles Vordiplom in Sport erreicht. Hier wurde der Bewerber im untersten Dienstgrad eingestellt, nach Abschluss der OSLw zur UniBw versetzt und dort sein Vordiplom anerkannt. Daraufhin konnten im 12 Monate auf die Ausbildungszeit angerechnet werden und er wurde in der OA-Crew hochgestuft (die ZDv 20/7 sieht diese Möglichkeit explizit vor). Gleichwohl wurde er aber nicht mit einem verwertbaren Studium eingestellt, weil für die Verwendung im ObjS kein bestimmtes Studium vorgesehen ist.
Hätet der Bewerber z.B. BauIng studiert udn wäre in den Bereich LwPiDst gegangen, hätte das ggf. anders ausgesehn.
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Niederbayer

Vielleicht kann ich mir das dann später auch zu Nutze machen. Ich hätte bei Dienstantritt als OA schon den Bachelor of Arts (Internat. Management) und den Diplom-Betriebswirt (FH) haben. Ich werde ja ebenfalls versuchen, gleich mit dem Master weiterzumachen. Von einer schnelleren Beförderung oder den Eintritt in einen höheren OAJ habe ich aber leider noch nie was gehört, obwohl es eine sehr interessante Sache zu sein scheint.
Gibt es eine offizielle Person, die sich mit solchen Thematiken in der Bundeswehr beschäftigt und Auskunft geben kann?

Niederbayer

Ralf, weisst du, was die ZDv da genau besagt? Ich bin mir nicht sicher, nach was ich genau suchen soll.

Ralf

Zitat945. Die nach § 6 Abs. 2, § 29 oder § 43 Abs. 6 SLV zugelassenen OATrD sind unter
Berücksichtigung des Bedarfs dem OAJ/der OAC im vorgesehenen Ausbildungsgang zuzuordnen,
für den oder für die sie den erforderlichen Ausbildungsstand besitzen.

Dieses gibt der ZPersBSt die Möglichkeit, dich der Crew zuzuordnen, die deinem Ausbildungsstand entspricht (und mit der wirst du ja dann auch befördert). Also wenn du mehr anrechenbare Ausbildung hast, kannst du deinem Ausbildungsstand entsprechend der OAC zugeordnet werden.
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Niederbayer


Ralf

Wenn es nicht von Amtswegen gemacht wird, kannst du nach dem Bestehen des OAL einen schriftl. Antrag auf Höherstufung in der OAC stellen. Dann wird das geprüft und du erhältst einen schriftl. Bescheid.
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