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Aufnahmeverfahren KSK und Fernspäher

Begonnen von FabiKL, 25. Februar 2013, 23:09:48

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FabiKL

Hallo zusammen.

Aus dem Bericht: "Bericht Infoveranstaltung des Personalwerbetrupps des KSK in Krefeld, 29.9.2011" habe ich folgendes entnommen.

Zitat von: S.Gö am 02. Dezember 2011, 18:38:54
Der Weg ins KSK

für zivile Bewerber und Mannschaften:

    Teilnahme an der EUF und entsprechender Eignung für die Feldwebellaufbahn in einem Zentrum für Nachwuchsgewinnung der BW
    Einstellung als Kommadofeldwebelanwärter in Pfullendorf ( jeweils 1.4. und 1.10 jeden Jahres )
    36 monatige Ausbildung zum Fallschirmjägerfeldbwebel
    Teilnahme am Auswahlverfahren KSK*
        bei Bestehen: Kommandoausbildung
        bei Nichtbestehen: Einsatz als Fallschirmjägerfeld bwebel in der DSO = Division spezielle Operationen

Aber eins verstehe ich noch nicht. In sämtlichen Beiträgen zu dem Thema wurde den Leuten empfohlen sich nicht direkt beim KSK zu bewerben, da es so fast unmöglich sei, den Test so zu bestehen. Hier wird allerdings beschrieben, dass man die ersten drei Jahre sowieso erst die Ausbildung zum Fallschirmjägerfeldwebel macht. Was macht das also für einen Unterschied? Dann kann man sich ja auch direkt beim KSK bewerben, oder wieso wird das wie so oft zu lesen nicht empfohlen?

Wenn man die FschJg Fw Ausbildung nach 3 Jahren erfolgreich absolviert und das Aufnahmeverfahren in´s KSK nicht schafft, hat man dann noch die Möglichkeit die Aufnahme zu den Fernspähern zu versuchen?

Schöne Grüße
Fabian

Firli

Bestimmt aber ob das Sinn macht?! Automatisch geht das ganze jedenfalls nicht. Im schlimmsten Fall wird die Dienstzeit nicht verlängert wenn kein Dienstposten für einen FschJgFw frei ist.


SanFw/RettAss

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