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Verwendungswechsel/Versetzung

Begonnen von LutzSchmutz, 21. Februar 2013, 19:14:17

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LutzSchmutz

Moin Moin zusammen,

Meine Frage ist relativ einfach, momentan bin ich SU FA bei der Luftwaffe und befinde mich zurzeit auf meinem Feldwebellehrgang.Hier habe ich nun einen Verwendungswechsel mit dazugehöriger Versetzung beantragt. Heute nun habe ich telefonisch von meinem Chef meiner Stammeinheit seine Stellungnahme bekommen die mir die Tage auch schriftlich vorliegen soll um meinen Antrag an die SDBW zu vervollständigen. Wie erwartet viel diese recht negativ im Bezug auf mein Anliegen ( auf grund ungewissheit im Bezg auf die BW-Reform ob noch weiter genug Kräfte vorhanden sein werden, dazu ist zu sagen das mein Bereich gerade um gut die hälfte verkleinert wird) nun wollte ich wissen ob es da Vergeichsfälle oder Erhfahrungen von den Usern dieses Forums gibt, oder vielleicht was ich im Bezug auf mein Ziel noch in erwägung ziehen könnte ( Ps: ich würde gern meine grünen Klamotten behalten )

ulli76

Ähm- abwarten, was die SDBw entscheidet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Wie soll denn jemand was dazu sagen, wenn du überhaupt keine Info über deine Verwendung/Werdegang etc gibts?
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LutzSchmutz

Mir kommt es nicht auf meine Verwendung an eher ob es allgemein Erfahrungen in ähnlichen Fällen gibt. Aber ich soll Wartungsfeldwebel am Waffensystem Patriot werden. Wurde gern zum PzBtl 33 Inst oder Lufttransportgeschwader 62 auch Inst.

Ralf

Da Entscheidungen ausschließlich über die Verwendungen getroffen werden, ist das das entscheidende Kriterium. Was in Verwendung A funktioniert, kann bei B überhaupt keine Chance haben. Somit kannst du vergleichbare Fälle nur in deinem Werdegang finden.
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LutzSchmutz

Andere Frage ! Wie sieht das aus wenn ich versuchen will zum jetzigen Zeitpunkt mich entscheide die Bundeswehr zu verlassen ? Möglich oder nur mit Umwegen?

Ralf

Innerhalb der Probezeit jederzeit möglich. Danach nur bei beiderseitigen Einverständnis über einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung.
Aber diese Frage hat mit dem Thema garnichts zu tun. Die Suchfunktion wirft bei "Dienstzeitverkürzung" einige informative Treffer aus.
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LutzSchmutz


KlausP

... oder einfach mal die alten Themen zu diesen Betreff verstehend lesen, da wird eigentlich Alles beantwortet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen