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Sonderurlaub "verschenkt"

Begonnen von Ph@t, 25. Februar 2013, 22:26:37

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Ph@t

Guten Tag,

direkt zum Problem. Unserer Kompanie wurde am 11.02.2013 wegen Karneval durch den Kompaniechef freigegeben (Rheinland Pfalz). Ich hatte zu diesem Tag jedoch Lehrgangsbeginn und war dementsprechend im Dienst und in einer anderen Einheit (Bayern). Hab ich Anspruch auf diesen Tag frei (in welcher Form auch immer) oder habe ich einfach Pech? Dabei ist zu erwähnen, der Tag frei war wie gesagt Entscheidung des Chefs und kein Feiertag oder Ähnliches.
Schonmal Danke und Grüße

Andi

Zitat von: Ph@t am 25. Februar 2013, 22:26:37
Hab ich Anspruch auf diesen Tag frei (in welcher Form auch immer)

Nein, warum solltest du?
the rest is silence...

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wolverine

Wenn der Chef an einem anderen Tag mit der Kp Nachtausbildung macht, müssen Sie dann in Bayern länger machen oder hinterher noch Überstunden nachholen?!
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Ph@t

Wir haben schon öfter einzelne Sonderurlaubstage bekommen, die ich an dem Tag nicht warnehmen konnte und die wir dann später nehmen konnten, deshalb wollte ich nur wissen ob das in dem Fall auch zutrieft.

@wolverine:
Schnippische Frage, schnippische Antwort. JA, wenn für die Ausbildung die Dunkelheit (Nacht) notwendig ist und ich nicht an ihr teilnehme, hab ich sie nachzuholen und zwar bei Dunkelheit (Nacht).

In dem Sinne danke.

miguhamburg1

Sie sollten, lieber Fragensteller, erst einmal die verschiedenen Arten von "Dienstfrei" unterscheiden, denn so kommt man nicht weiter.

Da gbt es zunächst einmal den Erholungsurlaub und den Sonderurlaub (in der Soldatenurlaubsverordnung geregelt). Beides kommt in Ihrem Fall nicht in Betracht. Auch ein Wochenende oder Feiertag lag nicht vor.

In Ihrem Falle handelte es sich um eine zweckgebundene Dienstbefreiung aufgrund des Karnevals. Hieraus können Sie jedoch keinen Anspruch auf "Nachholen" - wo und wann auch immer stellen, da der Anlass für die Befreiung zwischenzeitlich entfallen ist.


wolverine

#5
Zitat von: Ph@t am 26. Februar 2013, 10:38:38
@wolverine:
Schnippische Frage, schnippische Antwort. JA, wenn für die Ausbildung die Dunkelheit (Nacht) notwendig ist und ich nicht an ihr teilnehme, hab ich sie nachzuholen und zwar bei Dunkelheit (Nacht).
Wieso ist die Frage schnippisch? Sie mag rethorisch gewesen sein und wurde als solche nicht erkannt. Oder wollen Sie mir allen Ernstes erzählen, dass Sie nach 3, 6 oder 9 Monaten Lehrgang die Dienstpläne Ihrer Stammeinheit sichten und versäumte Ausbildung nachholen?

Was ich ausdrücken wollte: Sie haben eine Freistellung verpasst - Pech! Aber wenn Sie Mehr- und Sonderdienste verpasst hätten, nehmen Sie das "auch mit" und sind nicht traurig.
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Ph@t

@miguhamburg1: Danke
@wolverine: Die rhetorische Frage wurde als solche erkannt, ist in dem Fall aber unangebracht und dient in keiner Weiße einem Informationsgewinn.
Nein es handelte sich hier aber um einen 1 Wochen Lehrgang und wie oben erwähnt, habe ich eine Verfahrensweise ähnlich der, des Sonderurlaubs erwartet (bzw. eher erhofft). Die Aufklärung seitens miguhamburg1 war aber Antwort genug.

Danke für die Hilfe

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