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Mietzuschuss???

Begonnen von Mimi7590, 30. Oktober 2012, 07:18:22

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ulli76

Zur Frage wie das mit TG nach Studium aussieht:Kommt drauf an:Nach dem Studium erfolgt die Versetzug an ein BWK(10 Tage nach der letzten Prüfung.).Dabei wird dann neu über TG oder UKV entschieden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Hallo apollo,

genau das ist es... deshalb ja... während des Studiums...kein Bezug von TG/RB...

Zur letzten Aussage von Ulli...

Genau so ist es. Dabei werden aber die folgenden Fragen wichtig sein,

> wird der Status der Wohnung als anerkannt und berücksichtigungsfähig beim Schreiben dieser Versetzungsverfügung berücksichtigt ?
      ...denn aus meiner Sicht ändert sich dies durch die Beurlaubung nicht...auch wenn in der Zeit des Studiums der TG-Anspruch erlischt

> wie werden die Regelungen zur UKV zu diesem Zeitpunkt sein ?
      ...denn der derzeitige "Strukturerlass zur UKV", der im Prinzip für Ledige mit berücksichtigungsfähigen Hausstand, sowie Verheiratete
      und ihnen Gleichgestellte ein Wahlrecht zwischen Zusage und Nicht-Zusage der UKV einräumt - läuft am 31.12.2014 aus.

Ob diese Regelung dann dauerhaft in das BUKG aufgenommen wird ... ist noch vollkommen offen ! BMI und BMF wollen es (bisher) nicht !

Oder ob es weiter eine Sonder-Regel für die Soldaten geben wird ... ebenso vollkommen offen...

Ich kann deshalb nur empfehlen, sich rechtzeitig, von der zuständigen personalbearbeitenden Stelle, die
entsprechenden Informationen - schriftlich - geben zu lassen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Die meisten SanOAs haben ja vor Dienstantritt keine Wohnung.
Damals (TM) bei mir war´s ganz einfach: Nach der ganzen Vorausbildung Versetzung mit Zusage der UKV (=kein TG) zur Betreuungseinheit und gleichzeitig Beurlaubung zum Studium. Bezahlt bekommen hab ich den Umzug meiner paar Möbel und persönlichen Dinge aus der Wohnung meiner Eltern zum Studienort.
Nach Ende des Studiums wieder Versetzung zur ersten klinischen Verwendung- dabei auch wieder Zusage der UKV. Da die Stehzeit geplant nur 26 Monate war, wurde ich gefragt, ob ich TG oder UKV will und hab mich für die UKV entschieden.
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