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Trennungsgeld auch nachträglich noch möglich?!

Begonnen von ToPsEcReT, 04. April 2013, 13:23:56

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ToPsEcReT

Hallo Kameraden,

was ich an der Bundeswehr doof finde, ist das junge Soldaten, die noch Zuhause bei Mutti wohnen, wenn sie eingezogen werden, leider kein Trennungsgeld von der Bundeswehr bekommen, wenn sie normal ihren Dienst verrichten in ihrer Stammeinheit. Ich finde das nicht fair und auch ungerecht allen Soldaten gegenüber denen es so geht.

Mittlerweile habe ich sogar zwei Wohnungen/Haus- eine Einraumwohnung bei meiner Stammeinheit und ein Haus in meiner Heimat und für beide Objekte zahle ich Miete. Dies war mir halt finanziell vor der Bundeswehr noch nicht möglich, da ich da erstens viel jünger war und zweitens nicht soviel Geld verdiente in der Lehre um mir was eigenes leisten zu können.

Nun meine Frage an euch, ist es denn vielleicht irgendwie möglich, das man noch nachträglich Trennungsgeldempfänger werden kann???
Wie kann man gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen???

Über Hilfe wäre ich froh und bitte unterlasst eure schlauen Sprüche hier immer, die helfen niemanden weiter. ;-)

LG

wolverine

Sie können jetzt eine Wohnung anerkennen lassen und sind fortan TG-berechtigt wenn  Sie auf Lehrgänge gehen oder ohne Zusage der UKV versetzt werden. Bisher haben Sie einfach Anspruchsvorraussetzungen nicht erfüllt und waren damit auch nicht berechtigt. Die "Ungerechtigkeit" erschließt sich mir nicht wirklich.
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Ralf

Ja so ein Bundesumzugskostengesetz ist schon voll doof. Aber: Ist kein Bundeswehrgesetz.
Und da du eine Stube gestellt bekommst, kannst du auch da wohnen und musst keine eigene Wohnung unterhalten, ergo hast du keine Auslagen, die du geltend machen kannst und demzufolge ist da keine Ungerechtigkeit.
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BulleMölders

Ist doch voll doof, wenn man nicht die Antworten bekommt die man hören will.
Test

KlausP

Zitatwas ich an der Bundeswehr doof finde, ist das junge Soldaten, die noch Zuhause bei Mutti wohnen, wenn sie eingezogen werden, leider kein Trennungsgeld von der Bundeswehr bekommen,

Das liegt nicht an der Bundeswehr. Deren Bearbeiter müssen das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen nur richtig anwenden. Wenn Sie mit dem Gesetz nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an den Gesetzgeber. Wer das ist, sollten Sie eigentlich gelernt haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Beschäftige dich doch erstmal mit der Thematik Trennungsgeld (dazu gibt es auch hier im Forum einiges).
Gerade für Einsteiger ein schwieriges Konstrukt und auch alte Hasen kennen nicht immer alle Feinheiten.
Extrem grob: Trennungsgeld gibt es nicht, wenn man wohnttechnisch bei Null anfängt, sondern wenn man aus dienstlichen Gründen aus seinem bisherigen Umfeld gerissen wird. Vorrausgesetz man kann eine EIGENE Wohnung vorweisen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)