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SU auf FW-Dienstposten rechtens/normaler als man denkt?

Begonnen von mr.mkay1988, 16. April 2013, 23:07:12

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mr.mkay1988

Hallo an Alle,

in meinem letzten Thread habe ich euch bereits mit dem beliebten Thema "Dienstzeitverkürzung" malträtiert.
Nun hat sich mir nach einem Infogespräch eine weitere Frage ergeben.

Folgende Situation:

Es steht fest dass es mit der kommenden Stan bundesweit keine Stellen für SaZ8 in meiner Verwendung geben wird.
Nun soll so verfahren werden,dass alle SU/ATN`er auf Fw-Stellen(ehem. SU-Stellen) ihre Restdienstzeit ableisten sollen.


Meine Frage : Steht diese Handhabung einer Dienstzeitverkürzung im Wege bzw wäre dies gesetzeskonform?(Dienstliches Interesse?)
                   


Realistisch betrachtet kann mir die Bundeswehr  keinen entsprechenden Dienstposten bieten,
bzw ist dieser Dienstposten mit mir minderwertig/unterqualifiziert besetzt(exakter Wortlaut des Redners).
Kann man dieses Verfahren auch als Entgegenkommen der Bundeswehr deuten,ihre Leute zumindest
irgendwie unterzubekommen?(Für Willige ja auch sehr gute Chancen was einen Laufbahnwechsel angeht)


Ich frage wirklich nur,weil ohne passenden Dienstposten, einem Verwendungswechsel/Verkürzung/Versetzung
nichts im Wege stehen sollte,bzw die SdBw mich meinem Verständnis nach nicht auf diesen Posten festnageln kann.
Oder doch? Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.







Ralf

Letztendlich ist der dienstl. Bedarf ausschlaggebend.
Wenn es Bedarf gibt, diese DP zu besetzen und Teile deiner bisherigen Ausbildung dazu ausreichen, Tätigkeiten -wenn auch unterwertig- wahrzunehmen, ist ein Bedarf da. Zbei Anhebung der unmittelbare Bezug hergestellt werden kann.
Wenn die U/SU nunmehr zur Überbrückung gebraucht werden, bis eigentliche Regeneranten ausgebildet sind, why not.
Es gibt Verwendungen, da ist das nicht möglich, dort kann kein dienstl. Bedarf artikuliert werden. Beispiel: LfzTech in der line maintenance und CAT B Zertifizierung. Da macht es keinen Sinn, einen SU/U der nur CAT A hat, hinzustellen. der darf da nichts machen.
Als Gruppenfüher in der Grundausbildung, kann ich mir einen auch bisher dort eingesetzten SU trotzdem vorstellen.
Ein Anspruch auf Verkürzung hast du nicht.
Es bleibt -wie immer- dir nur übrig, im Rahmen eines Antragsverfahrens einen schriftl. Bescheid zu bekommen. dann anhand der Begründung kannst du ggf. weitere Schritte überlegen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Das mit der unterfertigen Besetzung der Dienstposten habe ich selber schon erlebt, als die Dienstposten der PersUffz in den Kompanien auf PersFw angehoben wurden und die bisherigen DPA-Inhaber bis zu ihrem DZE bzw. so lange, bis ein Fw verfügbar war, darauf verblieben. Bei den PzGrenUffz alter Art war das genauso, als der PzGrenFw als Schützentruppführer eingeführt wurde. Ist also nicht ungewöhnlich sowas.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Laufbahnrechtlich ist es kein Problem, da "nur" Anspruch auf eine mindestens der Laufbahnbefähigung entsprechende Tätigkeit besteht. D. h. ein UmP dürfte nur vorübergehend unterwertige Tätigkeiten wahrnehmen. Umgekehrt ist es laufbahnrechtlich unproblematisch einen UoP auf einen UmP-DP einzusetzen.

Im Einzelfall ist es eben so wie KlausP und Ralf es geschildert haben, solange es funktionsgerecht  möglich ist, den Fw-DP durch einen U/SU wahrnehmen zu lassen, bis der Nachfolger ausgebildet, mag es für den Einzelnen ziemlich ätzend sein, es ist aber rechtens.

Die Ausdrucksweise "minderwertig/unterqualifiziert" halte ich persönlich für einen Vorgesetzten unziemlich.

Wenn der Vorgesetzte meint, der DP-Inhaber wäre "unterqualifiziert", sollte er seine Bedenken a. d. D. melden und dafür sorgen, dass die notwendige Qualifikation des jetzigen DP-Inhabers verbessert wird oder eben der jetzige DP-Inhaber versetzt wird.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

miguhamburg1

Naja, man muss nun nicht päpstlicher sein. "Dienstgradgerecht" wäre wohl der bessere Ausdruck gewesen.

Dennoch, KlausP hat es bereits geschildert, dieses Verfahren war immer üblich. Ganz früher gab es auch Mannschafter als Panzerkommandanten (Truppführer) etc., wenn keine Uffz verfügbar waren.

christoph1972

@Miguhamburg1 Mir fehlte momentan der Ausdruck "Dienstgradgerecht".

Ich meine mich entsinnen zu können, dass die Einführung der Fachdienstlaufbahnen und die ganze Änderung des Laufbahnsystems bei den Unteroffizieren, mit der Attraktivitätssteigerung für Quereinsteiger begründet wurde.

Wenn dann im Rahmen des PSM 185.000 dann noch Waffensysteme ersetzt bzw. außer Dienst gestellt werden, ist es natürlich personalplanerisch schwierig, kurzfristig darauf zu reagieren.

Einfaches Beispiel: Von der Bewerbung bis zur Einstellung vergehen grob geschätzt 9 Monate. 3 Monate GA, dann kommen evtl ZAW und militärfachliche Ausbildung zum UoP bzw. UmP mit Fachlehrgängen für das Waffensystem/die Funktion dazu (geschätzte 36- 48 Monate). Dann habe ich zwischen 4 bis 5 Jahre Vorlauf-Zeit, in der ich mich um die Besetzung eines DP kümmern muss.

Vor 5 Jahren gab es die Wehrpflicht noch!

Personalplanerische Entscheidungen werden immer sehr langfristig getroffen. Wenn die Politik in der Zwischenzeit andere Entscheidungen trifft, führt das unvermeidlich im Einzelfall zu Härten. Abgefedert werden diese, durch das Reformbegleitgesetz im Fall des PSM 185.000.
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
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