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Arbeitslos melden?

Begonnen von Eral, 05. Mai 2013, 16:33:39

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Mundox

Nein leider nicht, waren auf grund von Überbrückungszeiten nur 7 Monate. Naja wird auch ohne gehen  :)

ulli76

Das Thema mit der Meldepflicht bei Arbeitslosigkeit hatten wir vor einer Weile schonmal.
Damals haben wir herausgefunden, dass es zwar eine Meldepflicht gibt, es aber keinen interessiert, wenn man sich selber um Versicherungen kümmert und keine Leistungen von der Arbeitsagentur, Sozialamt oder sonstwem will.
Es gibt also keine Sanktionen oder Strafen, wenn man sich nicht meldet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Die sieben Monate innerhalb des letzten jahres reichen auch für 90 Tage (= 3 Monate!) Bezug von ALG I ;) !

Quelle: "Kurze Anwartschaftszeit" hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html

Mundox

Na also wäre das ja schonmal geklärt vielen Dank ! :)

невежда

Zitat von: ulli76 am 05. Mai 2013, 18:36:06
wenn man sich selber um Versicherungen kümmert und keine Leistungen von der Arbeitsagentur, Sozialamt oder sonstwem will.
Genau das ist der springende Punkt. Kümmert sich der TE nicht um seine Krankenversicherung, sollte er bis DA besser nicht erkranken. (Eine Notfallversorgung ist in unserer Solidargemeinschaft natürlich auch ohne Krankenversicherung gegeben.)
Der Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung liegt – ohne Bezüge – monatlich bei um die 140 Euro.

mailman

Der Beitrag zur Pflichtversicherung sollte ja überall gleich sein, da ist nix mit "so um die"

Zudem kann es auch sein, das er unter eine Familenversicherung fällt.

невежда

Zitat von: mailman am 05. Mai 2013, 19:39:12
Der Beitrag zur Pflichtversicherung sollte ja überall gleich sein, da ist nix mit "so um die"
Ich war einfach zu faul, den genauen Betrag zu ermitteln. Der hängt ja auch von weiteren Faktoren ab. ;-)

Zitat von: mailman am 05. Mai 2013, 19:39:12
Zudem kann es auch sein, das er unter eine Familenversicherung fällt.
Dazu gab der Ausgangsbeitrag zu wenig Informationen.

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