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Fahrkostenerstattung trotz Zugticket

Begonnen von chevycamaro, 11. Mai 2013, 11:04:36

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chevycamaro

Hallo,

ein Kumpel muss morgen nach Düsseldorf (Laufbahnwechsler) und hat von der Stov ein Zugticket für hin und zurück gedruckt bekommen.
Aus familären Gründen hat sich kurzfristig ergeben, dass er nun unbedingt mit dem Auto fahren muss.
Gibt es da noch ne Möglichkeit das Ticket zu stornieren und die Fahrkosten erstattet zu bekommen?

Andi

Nein,er hat die Entscheidung ueber das Reisemittel getroffen (sofern sie ihm ueberhaupt zustand),alles andere ist privates Vergnuegen.
the rest is silence...

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: chevycamaro am 11. Mai 2013, 11:04:36
hat von der Stov ein Zugticket für hin und zurück gedruckt bekommen.

Fahrkarten hat es noch nie von der StoV gegeben, die gab es allenfalls von der TrVerw.

KlausP

Beides gibt es nicht mehr. Das ist im Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) zusammengefasst worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Deshalb war es ja auch in der Vergangenheitsform geschrieben. Obwohl es seit 2007 nur noch BwDLZ gibt, sind die alten Bezeichnungen noch immer im nicht offiziellen Sprachgebrauch in Verwendung.

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