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Freie Heilfürsorge???

Begonnen von Chuckie85, 08. April 2005, 15:49:48

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Chuckie85

Vor ein paar Wochen hab ich mir in der Kantine beim Essen einer Frikadelle an einem Knochenstück meinen halben Backenzahn ausgebissen (Nix gegen die Küche in Wittmund, die ist eigentlich super!!!). War dann beim Zahnarzt um mich behandeln zu lassen weil so ein offenliegender Nerv doch recht schmerzhaft war.
Dort sagte man mir, dass das erstmal "provisorisch" geflickt werden würde (d.h. mit diesem Zahnarzt-Beton), ich müsste mich dann nach meinem Wehrdienst darum kümmern, ne Brücke zu bekommen. Als Wehrpflichtiger hätte ich lediglich einen Anspruch auf Beseitigung der Zahnschmerzen. Letzte Woche hab ich mich dann bei meinem ehemaligen Zahnarzt erkundigt, was das kostet und hab erfahren, dass das für mich nicht ganz billig wird...
Der Spiess meinte daraufhin, dass ich es trotzdem nochmal beim BW-Zahnarzt versuchen sollte weils ja schließlich im Dienst passiert ist und sogar ein Aktenblatt wegen Wehrdienstbeschädigung angelegt werden müsse. In der San-Staffel kriegte ich aber wieder dasselbe zu hören wie vor ein paar Wochen. Na super!!! Freie Heilfürsorge hat man also nur solange man sie nicht in Anspruch nimmt oder wie soll man das verstehen? Wenn ich mir ein Bein brechen, bekomm ich dann auch nur ne Schmerztablette???
Würde ne Beschwerde was bringen? Hab mir schließlich im Dienst den Zahn demoliert!!!

Lidius

Da kann ich dir leider auch keine gute Antwort drauf geben, aber ich sehe es eigentlich so, das der Zahnarzt das ordentlich, also nicht provisorisch behandeln sollte.

Ob eine Beschwerde was bringt kann ich dir leider nicht sagen, da aber ja dein Spieß auf deiner Seite zu stehen scheint, würde ich den mal fragen ob er eine Beschwerde für Sinnvoll hält, der kann das vielleicht besser beurteilen.

Chuckie85

Habe jetzt meinen Kostenvoranschlag für den Zahnersatz bekommen. Obwohl ich privat versichert bin darf ich 450€ dazu zahlen!!!
Vielen Dank Bundeswehr!!!  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(