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jugendelikte chance auf einstellung?

Begonnen von klinoro, 28. Juni 2013, 13:24:50

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klinoro

Hallo liebe Leute,

Ich würde gerne zur Bundeswehr ich habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung(2012) die ich mit Auszeichnung bestanden habe, zudem habe ich Im November diesen jahrese meinen geprüften Handelsassistenten fertig (handelsfachwirt) der mir die Hochschulreife bringt.

Jetzt zu meiner Frage, ich war in meiner Jugend kein Kind von traurigkeit, Verstöße gegen Btmg, körperverletzung, fahren ohne Fahrerlaubnis,... diese Verstöße waren zwischen 2003 und 2008. Mein Führungszeugniss ist sauber.

Habe ich bei der Bewerbung überhaupt Chancen, hat jemand selber Erfahrung damit?

Bitte nur ernste Antworten und dumme Sprüche spart euch Bitte.

Vielen dank Im vorraus

JaPhRi

Moin, bewerben können sie sich natürlich! Aber was die Rechtsberater von ihren Vorstrafen halten, kann Ihnen hier niemand beantworten! Bewerben, alle Fragen zum Thema Vorstrafen ehrlich beantworten, Urteile mit einreichen und abwarten und Daumen drücken! Jedenfalls Plan B und C überlegen!


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KlausP

ZitatHabe ich bei der Bewerbung überhaupt Chancen

Kommt drauf an, zu welchem Strafmaß Sie verurteilt wurden und ob nach Jugend- oder Erwachsenenrecht. Bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr brauchen Sie sich keine Hoffnungen zu machen, bei allem was darunter liegt, sieht der Rechtsberater genauer hin und gibt dann seine Empfehlung ab, was das Einstellungsverfahren deutliich in die Länge ziehen kann. Die Bundeswehr bekommt übrigens einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister, beim Erziehungsregister (also bei Jugendstrafen) sieht das etwas anders aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ JaPhRi:

"Für" Dich spricht in jedem Fall, das Du nunmehr seit 5 Jahren "sauber" bist und entsprechende Abschlüsse nachweisen kannst.
Insoweit scheint es sich "nur" um eine episodenhafte Jugendkriminalität gehandelt zu haben.

Unabhängig davon gibt es weitere "Hinderungsgründe":

- Körperliche Eignung / Musterung
- Mangelnde Eignung für die gewünschte Laufbahn
- keine verfügbaren Stellen.

Bewirb Dich und schaue, was draus wird - viel Erfolg.

klinoro

Schon einmal danke für die schnellen Antworten.

Ich wurde Nach Jugendstraftecht verurteilt, sozialstunden, Geldstrafe,wochendarrest....

Ich werde einfach mit offenen Karten spielen und gucken was dabei rum kommt.
Und Plan b und c läuft..

Nerox

Also ich komme zwar nicht an deine Strafen ran aber ich habe damals mit Freunden gesprayed und wurde dann auch von der Polizei erwischt, Sachschaden war soweit ich noch weiß um die 2000€. Da wir einsichtig waren, und uns entschuldigt haben kam es zu keiner Anzeige, Eintrag in die Akte gab es aber trotzdem. Jedenfalls hat mir die Polizei damals erklärt dass das eben ein Jugenddelikt ist und mit erreichen des 18. Lebensjahres der Eintrag gelöscht wird. Ich weiß nicht ob das bei dir dann auch so ist ?! Drücke dir jedenfalls die Daumen ;)

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