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Ernennung zum HG und ich habs nicht gemerkt?

Begonnen von Daniel6681, 20. Juli 2013, 00:22:22

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Daniel6681

Hallo,

ich bin seit dem 01.07. wieder bei der Truppe. Ich hatte am 09.07. meine SaZ Ernennung. Im Zuge dieser Ernennung musste ich einen ganzen Wust an Papieren beim S1 unterschreiben. Heute erst fiel mir auf das in einem der Schreiben folgender Absatz zu finden ist:

"Sie werden mit Wirkung vom 10.07.2013 zum Hauptgefreiten ernannt und haben Anspruch auf Grundgehalt der Besoldungsgruppe A4Z der Bundesbesoldung A. Mit Wirkung vom 01.09.2009 wurde das Grundgehalt der Stufe 4 festgesetzt. Ihre verbleibende Erfahrungszeit in dieser Stufe beträgt 2 Monate."

Hab ich da was ganz entschieden übersehen? Ich meine das es mir erst jetzt auffällt spricht ohnehin schon nicht für mich, aber ausser auf diesem Schreiben hat bisher niemand auch nur ein Sterbenswörtchen über eine Beförderung verloren. Ich trage weiterhin meine OG Klappen...

Hab ich das jetzt nur falsch interpretiert? Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen

Ralf

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wolverine

Gehen Sie am Montg mit dem Schrieb zum Spieß, lassen das gegenchecken und geben so die Möglichkeit sie halbwegs angemessen zu befördern.
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Daniel6681


InstUffzSEAKlima

Aber trotzdem sachlich und angemessen dem Spieß gegenüber auftreten. Jeder übersieht mal etwas.

SpitFire

Das wäre ohnehin der erste Weg mit der Frage - denn ohne, dass die Ernennung im Truppenausweis vermerkt ist, ist es taktisch unklug, mit den Klappen rumzulaufen ;-)
Wer lacht, hat Reserven.

BSG1966

Und, wie man dem Schreiben entnehmen kann, gibts in zwei Monaten auch etwas mehr Geld.

Daniel6681

Natürlich in sachlichem und höflichem Ton, anders doch sowieso nicht. Ich habs ja auch nicht gesehen. Was mich nur wundert ist die Tatsache, dass man frühestens nach 12 Monaten HG wird (nach meinen Infos), bis dahin hab ich aber noch gute 2 Monate. Wenn man die erste Dienstzeit mit anrechnet, was ja scheinbar der Fall ist. Desweiteren habe ich mir sagen lassen, dass in der Probezeit eigentlich nicht befördert wird, aus welchen Gründen auch immer. Und Probezeit hab ich noch 5 Monate...
Ich meine ich freu mich drüber, aber ich werd da noch nicht so ganz schlau draus.
Bis hierhin schon mal vielen Dank für eure Antworten. Ich bin glücklich, ein Forum gefunden zu haben in dem man seine Fragen sachlich und facettenreich beantwortet bekommt.

KlausP

ZitatDesweiteren habe ich mir sagen lassen, dass in der Probezeit eigentlich nicht befördert wird, aus welchen Gründen auch immer.

Unsinn. Dann dürfte nach der GA ja gar kein FWDL oder SaZ zum Gefreiten befördert werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel6681


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