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Panzergrenadier- und Herresaufklärungstruppe

Begonnen von NH-90, 17. Juli 2013, 16:28:05

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SpitFire

Zitat von: NH-90 am 17. Juli 2013, 22:02:41
Tut mir Leid, bei den medizinischen Aspekten bin ich noch nicht felsenfest informiert. Gibt es spezielle Indikatoren, die truppengattungsspezifisch zu einem Ausschluss führen oder wird da nach Kampftruppen etc. selektiert?

Lassen Sie die ärztliche Untersuchung einfach auf sich zukommen. Das haarklein zu zerdenken bringt mehr Stress als Benefit. Zweckmäßig ist es immer, wenn man breit aufgestellt ist, was die Verwendungswünsche angeht, damit nicht beim Wegfall einer Verwendung das ganze Kartenhaus zusammenfällt.
Wer lacht, hat Reserven.

NH-90

Ich würde auch sicher mit einer Reihe weiterer Verwendungen gut leben können. Trotzdem faszinieren mich die Panzergrenadiere im besonderen Maße und deswegen wollte ich mich nur vorab informieren, ob es gesundheit- bzw. körperlich überhaupt theoretisch möglich ist. Nach der Körpergröße wäre ich mit 1,75/6 m schon im T2-Bereich. Darum ging es mir primär  :)

KlausP

ZitatNach der Körpergröße wäre ich mit 1,75/6 m schon im T2-Bereich.

Das ist doch völliger Quatsch, die Körperlänge ist doch nur ein Teil der Tauglichkeit. Vielleicht fliegen Sie aus der PzGren-Verwendungsfähigkeit wegen einer Beeinträchtigung, von der Sie überhaupt noch nicht wussten, dass es die überhaupt gibt und ausgerechnet Sie die haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

NH-90

ZitatDas ist doch völliger Quatsch, die Körperlänge ist doch nur ein Teil der Tauglichkeit.

Meinte das eher exemplarisch, aber dennoch hätte ich dazu eine Frage: wie wird denn dann die Tauglichkeit "errechnet", wenn man partiell im T2er Bereich landen darf? Habe ich Sie richtig verstanden, dass dann insgesamt ein T1 stehen kann?

KlausP

Häää?? Ich verstehe bei Ihnen nur "Bahnhof - Koffer klauen".

Ich hab doch geschrieben, wo Sie den ganzen medizinischen Kram nach lesen können - in der Musterungsvorschrift. Lesen Sie die durch und machen Sie sich mit dem Gelesenen schon vorher verrückt. Ich bin kein Mediziner, ich war nur Spieß einer PzGrenKp und habe immer nur das Ergebnis der Wisskittel auf den Tisch bekommen. Mich hat nicht interessiert, wie die darauf gekommen sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

NH-90

Den Beitrag habe ich überlesen, weil ich gleich auf Seite 2 gesprungen bin, da ein anderer User in dem Zeitrahmen nach Ihnen gepostet hat. Letztendlich haben Sie auch Recht, dass ich hier auch durch das Informieren wohl kein anderes Ergebnis bekomme. Trotzdem vielen Dank für die Antworten!  ;)

miguhamburg1

Was ist denn an den Antworten so schwer verständlich, was Sie an Antworten bekamen?

Bei Ihrer Bewerbung geben Sie einen oder mehrere Verwendungswünsche an. Die können Sie vor dem Auswahlverfahren ggf. noch ändern. Dann erfolgt die medizinische Untersuchung, dabei können sich u.U. Verwendungsausschlüsse für Ihre Wunschverwendungen ergeben. Was dann passiert, wurde Ihnen bereits geschrieben.

Dandartabornok

Wenn man unter 1,80m groß ist, ist man doch sowieso T2 (wegen des Wachbataillons).
Ich denke mal, dass hatte er gemeint. Mit 1,76 wäre er demnach ja auf keinen Fall T1 (wenn auch vllt PzGren-tauglich, das kann ja hier keiner wissen).

Das mit der Verbindlichkeit der Verwendungswünsche hatte ich mich auch schon gefragt, wobei bei mir eher der Fall war, dass ich nicht so sicher war und keine besonderen Präferenzen hatte. Aber wenn man beim Einplaner nochmal nachhaken kann, ist das ja nicht so dramatisch, wenn man seine Prioritäten noch ein bischen umsortiert (zwischen der Abgabe des Eintrags und dem Auswahltest).

miguhamburg1

Steht wo, dass man unter 1,80 m Körperlänge wegen des Wachbataillons T 2 wäre?

NH-90

@miguhamburg1

Das weiß ich ja... ich dachte nur, dass man sofort auf T2 gestuft wird, wenn man z.B. durch die Körpergröße in dem Bereich landet. Alles andere ist natürlich verständlich :D

Dandartabornok

Nunja, ich dachte das stünde irgendwo.
So wurde mir das glaub ich auch nach der Musterung erzählt, weil das Wachbataillon mein einziger Ausschluss war.

Aber gut, dann hab ich vllt Unsinn erzählt.

miguhamburg1

Diese Ausschlüsse haben dann aber nicht zwingend mit der Zuerteilung eines Tauglichkeitsgades zu tun. Auch im WachBtl dienen Soldaten mit dem Tauglichkeitsgrad T 2, sie dürfen eben nur nicht die hierfür geltenden spezifischen Verwendungsausschlüsde haben.

NH-90

Genau das war die Intention meiner Frage gewesen. Ich dachte bisher, dass die TrG pauschal einen speziellen Tauglichkeitsgrad voraussetzen und nicht spezielle Vorgaben haben, die sich spezifisch unterscheiden. Mehr wollte ich auch gar nicht wissen  :)

Aurignacien

Die Musterung ist keinesfalls eine Art "Benotung" Ihres Körpers in dem Sinne, das T1 wesentlich besser wäre als T2. T1 bedeutet nicht, dass man dann automatisch der SuperSpecialKommandoSniperWhatsoever wird.
Die Einstufung in einen gewissen Tauglichkeitsgrad, das darfst Du nicht vergessen, dient auch zu Deiner eigenen Sicherheit. Schließlich könnte es ja sein, dass Du einmal eine Verletzung erlitten hast, die sich bei einer bestimmten Verwendung eventuell verschlimmern könnte. Daher würdest Du dann für diese Verwendung ausgeschlossen werden.
Neanderthals had bigger brains than us.