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Wann geht man in den BfD?

Begonnen von SjokZ, 02. August 2013, 14:46:11

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SjokZ

Guten Tag,

ab dem 1.10 trete ich meinen Dienst bei der Bundeswehr an.
Ich bin SaZ9 und damit verbunden ist eine ZAW zum Bürokaufmann. Zum Ende der Bw-Zeit würde ich gerne im BfD meinen Fachwirt für Investment machen.
Man habe mir gesagt, dass ich vor Ablauf der 9 Jahre bereits die Option habe mit dem BfD zu beginnen, also quasi noch als aktiver Soldat.
Wieviel früher kann ich in den BfD und mit Weiterbildungsmaßnahmen beginnen?

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand genauer erklären könnte.

lg

KlausP

ZitatWieviel früher kann ich in den BfD und mit Weiterbildungsmaßnahmen beginnen?

Gar nicht. Der Bfd-Anspruch beginnt bei allen, die nach dem 15.07.2012 ihren Dienst abgetreten haben, erst nach Ablauf der Verpflichtungszeit.

Siehe hier im Soldatenversorgungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/svg
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Grundsätzlich erst einmal ab Ablauf der Dienstzeit.
Das Soldatenversorgungsgesetz §5 (11) sagt aber auch aus:
Zitat(11) Soweit es zur Umsetzung des Förderungsplans erforderlich ist, kann ausnahmsweise eine Freistellung
vom militärischen Dienst gewährt werden. Der Freistellungszeitraum verkürzt nach § 11 Absatz 2 Satz 3 den
Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse.
Ist aber immer Einzelfallentscheidung und von der Art der Maßnahme abhängig. Ich würde erst einmal nicht damit rechnen.

Im SVG kannst du auch mal stöbern, da steht viel zum BFD.
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